Ohne staatliche Förderung in vielen Gebieten nicht möglich
Zum Thema DSL - „Breitbandinitiative Bayern“ erläuterte Barbara Klause von der IHK Schwaben die staatlichen Fördermöglichkeiten. Deutlich wurde dabei laut Pressemitteilung des Landratsamtes, dass ohne staatliche Fördermittel die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses in vielen ländlichen Gebieten kaum möglich ist, da die Nutzungsbeiträge aufgrund der geringen Anzahl an Kunden die hohen Kosten für die Einrichtung des DSL-Netzes nicht abdecken können.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt informierte Amtsärztin Dr. Uta-Maria Kastner die Vertreter der Kommunen über die Neuerungen der EU-Trinkwasser-Richtlinie und wies ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinden nunmehr verpflichtet sind, in öffentlichen Einrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Altenheimen regelmäßig das Warmwasser auf Legionellenbefall überprüfen zu lassen.
Größere Spielräume für die Gemeinden
Gudrun Seidel vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth erklärte, wie unter Einsatz neuester Technik Überschwemmungsgebiete ermittelt werden, die Baujuristin des Landratsamts, Regierungsdirektorin Christa Marx, welche Vorgaben in festgesetzten Überschwemmungsgebieten von den Gemeinden zu beachten sind. Ein weiteres Schwerpunktthema war für Christa Marx die seit Anfang des Jahres geltende geänderte Bayerische Bauordnung.
Hier wies sie insbesondere auf die neuen Gestaltungsspielräume der Kommunen bezüglich der Anzahl der notwendigen Stellplätze und der einzuhaltenden Abstandsflächen hin.
Abschließend bat Kreisbrandrat Frank Schmid um Verständnis, dass in kleineren Gemeinden und Ortsteilen die Feuerwehren während der üblichen Dienstzeiten oftmals nicht einsatzbereit sind, weil ein Großteil der freiwilligen Helfer während des Tages nicht am Ort verfügbar ist, sondern sich an den auswärtigen Arbeitsplätzen aufhält.
Ausrückgemeinschaften der Feuerwehren bilden
Diesem Problem könne jedoch durch die Bildung sogenannter Ausrückgemeinschaften einzelner Ortsteilfeuerwehren begegnet werden. Das bedeute, dass im Falle eines Brandes während der üblichen Dienstzeiten mehrere, in einer solchen Gemeinschaft zusammengeschlossene Feuerwehren alarmiert werden, auch wenn der Einsatz nicht am Ort, sondern in einem benachbarten Ortsteil stattfindet.
Kreisbrandrat Frank Schmid konnte den Bürgermeistern bei der Dienstbesprechung versichern, dass derartige Zusammenschlüsse keineswegs den ersten Schritt zur Auflösung einzelner Ortsteilfeuerwehren darstellen.
Quelle: augsburger-allgemeine.de