Sie möchten mehrere Maschinen kaufen, die in der Produktionsstätte aufgebaut und dann produzieren sollen.
Der Lieferant hat jedoch keine CE-Zeichen/Konformitätserklärung für diese Maschinen.
Was hat das für Konsequenzen, wenn Maschinen ohne CE-Zeichen/Konformitätserklärung in Betrieb genommen werden? (z.B. wenn sich ein Unfall an einer solchen Maschine ereignet?)
Nach der <link http: www.virtuelle-rechtsbibliothek.de gso>Maschinenverordnung - 9. GPSGV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach <link http: www.virtuelle-rechtsbibliothek.de gso>§ 4 9. GPSGV versehen und es muss ihr eine EG-Konformitätserklärung nach dem Muster des Anhangs II Buchstabe A der Richtlinie 89/392/EWG beigefügt sein.
Wer eine Maschine oder ein Sicherheitsbauteil vorsätzlich oder fahrlässig ohne EG-Konformitätserklärung oder CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig (<link http: www.virtuelle-rechtsbibliothek.de gso>§ 5 9. GPSGV)
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden (<link http: www.virtuelle-rechtsbibliothek.de gso>§ 19 Abs. 2 GPSG).
Ein Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur Arbeitsmittel bereitstellen, die solchen Rechtsvorschriften entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden, d.h. die den Rechtsverordnungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen (<link http: www.virtuelle-rechtsbibliothek.de gso>§ 7 Betriebssicherheitsveordnung).
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass eine Maschine ohne die erforderliche Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung betrieben wird, muss der Arbeitgeber möglicherweise mit einer Stilllegungsanordnung bis zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes rechnen.
Kommt es zu einem Unfall an solch einer Maschine, sind strafrechtliche Ermittlungen sowohl gegen den Inverkehrbringer als auch gegen den Arbeitgeber möglich.
Wir raten dringend davon ab, eine Maschine ohne die erforderliche Kennzeichnung und Bescheinigung in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.
Wir bieten Komplettlösung für die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte bzw. Maschinen
<link http: www.diemer-ing.de weitere_dienstleistungen ce_kennzeichnung.html>www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/ce_kennzeichnung.html
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