Das <link http: www.bmas.bund.de _blank>Bundesministerum für Arbeit und Soziales hat die erste Technische Regel für Arbeitsstätten, die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben (GMBl. Nr. 33 vom 16. Juli 2007, S. 674).
Diese ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Nach § 3 der ArbStättV in Verbindung mit Nr. 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Außerdem konkretisiert die ASR A1.3 auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV.
Die neue Arbeitsstättenregel beruht auf der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 8 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" des Fachausschusses "Sicherheitskennzeichnung". Quelle/Urheber: BAuA/PolRed