Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf ihrer Webseite eine Liste mit wichtigen Internetadressen zum Thema Gefahrstoffe veröffentlicht. Unter dem Titel "Zusammenstellung praktischer Lösungen – Gefahrstoffe" findet der Nutzer direkt verlinkte Informationsangebote, zum Beispiel zu den Themenbereichen Gefahrstoffverordnung und Umsetzung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Branchenlösungen und Ersatzstoffe. Das Angebot ist über folgende Adresse erreichbar: <link http: www.baua.de>www.baua.de oder
Betriebsanweisung / Unterweisung:
Es gehört weiterhin zur Pflicht der Arbeitgeber, für Tätigkeiten ab der Schutzstufe 2 Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand dieser zu unterweisen.
Gefahrstoffverzeichnis:
Die Anforderungen an das Gefahrstoffkataster, das für alle Stoffe ab der Schutzstufe 2 zumindest mit der Bezeichnung der Stoffe und dem Hinweis auf das Sicherheitsdatenblatt zu führen ist, sind in der neuen Gefahrstoffverordnung (noch) nicht weiter konkretisiert. Das Gefahrstoffverzeichnis ist allen betroffenen Beschäftigten und den Mitarbeitervertretungen (Personal- und Betriebsräte) zugänglich zu machen. Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Ermittlung von Gefahrstoffen sowie in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz. Wir erstellen das Gefahrstoffverzeichnis und die zugehörige Betriebsanweisungen für Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff gehandhabt wird.
Wir erstellen für Sie individuelle Betriebsanweisungen anhand des Gefahrstoffverzeichnis. Wir führen für Sie die Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten durch.
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www.diemer-gmbh.de