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Gefährdungsbeurteilung § 5 Abs. 1 ArbSchG Arbeitsschutzgesetz

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Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Dort heißt es: “Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.” (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

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