Mit der Rückführung von wiederverwertbaren Stoffen in den Wirtschaftskreislauf und der umweltgerechten Beseitigung der restlichen Abfälle leistet die Abfallwirtschaft wichtige Aufgaben im Dienste der Volkswirtschaft und der Umwelt. Insbesondere im Rahmen ihrer Verantwortung für alle Haushaltsabfälle sowie gewerbliche Abfälle zur Beseitigung nehmen die Kommunen dabei als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, aber auch als untere Abfallbehörden eine zentrale Stellung in der Abfallwirtschaft ein.
Diese kommunale Verantwortung ist die Garantie für eine langfristig gesicherte Abfallentsorgung auf hohem ökologischem Niveau bei attraktivem Service für die Bürger zu kostendeckenden Gebühren. Dass die deutsche Entsorgungswirtschaft insbesondere wegen hoher Verwertungsquoten international Maßstäbe setzt, ist ein Verdienst der Städte und Gemeinden.
Die Abfallwirtschaft ist einem steten Wandel unterworfen, der auch Bestrebungen zur weiteren Liberalisierung und Privatisierung zulasten kommunaler Kompetenzen umfasst. Die Städte und Gemeinden müssen sich daher ständig als kompetenter Partner der nationalen und internationalen Politik sowie der Bürgerinnen und Bürger bewähren. Dabei haben sie strukturelle Vorteile gegenüber den privaten Entsorgungsunternehmen auf ihrer Seite. So unterliegen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der demokratischen Kontrolle und sind schon deshalb in erster Linie den Interessen der Bürger verpflichtet. Das die private Entsorgungswirtschaft bestimmende Ziel der kurzfristigen Gewinnmaximierung ist dahingegen mit Anreizen zu Umwelt- und Sozialdumping verbunden.
Da es volkswirtschaftlich und ökologisch unsinnig wäre, konkurrierende Abfallsammlungen zuzulassen („Häuserkampfmodell“), muss die Müllabfuhr in der Hand der Kommunen oder ihrer Auftragnehmer bleiben. Auch würde eine weitere Einschränkung der kommunalen Entsorgungshoheit bedeuten, dass nur die in der Abfallwirtschaft zu erzielenden Gewinne privatisiert werden, während die <link _top internal-link internal link in current>Kommunen die kostenträchtigen Entsorgungsaufgaben wahrnehmen und ihre Bürger mit höheren Abfallgebühren belasten müssten. Ein markantes Beispiel für solche Tendenzen sind sogenannte gewerbliche Sammlungen durch Privatunternehmen, die eigenmächtig Abfälle mit positivem Marktwert in lukrativen Entsorgungsgebieten aus Privathaushalten erfassen („Rosinenpicken“, bisher insbesondere in Form von Altpapiersammlungen)
Quelle/Autor: Europaticker