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Die G Untersuchungen Alphabetische Liste der BG-Grundsätze

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Die G Untersuchungen
Alphabetische Liste der BG-Grundsätze

<link http: www.diemer-ing.de files bg_grundsaetze.pdf>www.diemer-ing.de/files/bg_grundsaetze.pdf
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
dienen der Früherkennung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Dabei wird eine Vielzahl von Befunden erhoben, die nicht nur der Gesundheit am Arbeitsplatz dienen, sondern gleichzeitig eine frühzeitige Beratung, beispielsweise zu Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, ermöglichen.

Früherkennung ist hier besonders wichtig.
Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Beschäftigten verpflichtet. Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.

Pflicht-, Angebots- und Eignungsuntersuchungen
Für eine Reihe von arbeitsbedingten Belastungen gibt es Pflichtuntersuchungen: Der Arbeitgeber hat bei diesen Tätigkeiten Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen. Ohne das Vorliegen eines unbedenklichen Untersuchungsergebnisses darf er den Arbeitnehmer nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigen, an dem dieser beispielsweise durch Gefahrstoffe belastet ist.
Für andere Tätigkeiten schreiben insbesondere die Gefahrstoffverordnung und die Biostoffverordnung vor, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen anbieten muss.
Für die Beschäftigten ist die Teilnahme jedoch freiwillig, und die ärztliche Bescheinigung ist auch nicht Voraussetzung für die Tätigkeit (Angebotsuntersuchungen).
Darüber hinaus muss den Beschäftigten die Möglichkeit geboten werden, sich auf eigenen Wunsch im Hinblick auf eine gesundheitliche Belastung bei der Arbeit fachärztlich untersuchen zu lassen.
Neben den Untersuchungen zur Vorbeugung beziehungsweise Früherkennung von Gesundheitsstörungen gibt es auch solche, bei denen die Eignung für bestimmte Tätigkeiten festgestellt wird. So soll auch eine Gefährdung von Arbeitskollegen, Dritten oder von wesentlichen Sachgütern minimiert werden – zum Beispiel bei Fahr- oder Steuertätigkeiten.

Untersuchungsgrundsätze
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften, haben eine Reihe von Empfehlungen herausgegeben, die Mindeststandards für spezielle Untersuchungen formulieren und den jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft wiedergeben. Die Festlegung des Untersuchungsumfangs bleibt stets Sache des Arztes, von dem deshalb eine besondere fachliche Qualifikation verlangt wird.

Diese Empfehlungen werden unter dem Titel “Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen” veröffentlicht.

Mehr Infos:
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
<link http: www.gesetze-im-internet.de arbmedvv index.html>www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html

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