Der Ausschuss “Arbeitsmedizin” (AAMED) der <link http: www.dguv.de _blank>Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)<link http: regelwerk.unfallkassen.de regelwerk index.jsp _blank>www.regelwerk.unfallkassen.de zur Verfügung. überarbeitet derzeit die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (BGI 504) im Hinblick auf die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) überarbeitet. Die “Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge” (BGI-/GUV-I 504) enthalten Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des Personenkreises für die arbeitsmedizinische Vorsorge. Sie treten an die Stelle der bisherigen Auswahlkriterien. Die ersten überarbeiteten BGI/GUV-I 504, die sich auf Gefahrstoffexpositionen am Arbeitsplatz beziehen, sind bereits fertig gestellt.
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