Die Bremicker Verkehrstechnik aus Weilheim in Oberbayern bietet ein umfangreiches Produktsortiment, das von klassischen Verkehrsschildern über LED-Verkehrszeichen und Geschwindigkeitswarnanlagen bis hin zu fortschrittlichen Lösungen für das Parkraummanagement reicht.
Denn die Ausstattung von Parkplätzen ist so vielfältig wie die Bedürfnisse der Nutzer – vom bewährten Ticketsystem und Kassenautomaten bis hin zu sogenannten FreeFlow-Anlagen ohne Schranken, ohne Tickets und einem rein digitalen Ablauf. Diverse Kombinationen der Elemente sind möglich und werden von Bremicker mit den Kunden individuell geplant und umgesetzt.
Ticketloses Parken am Tegernsee
Am schönen Tegernsee hat Bremicker Verkehrstechnik einen hochfrequentierten Parkplatz mit neuester Technik ausgestattet: ein ticketloses System mit Kennzeichenerkennung und vielfältigen Bezahlmöglichkeiten. Bei der Einfahrt wird das Kennzeichen von einer LPR-Kamera erfasst und der Einfahrtszeitpunkt wird im System hinterlegt. Die Zufahrt zu diesem Parkplatz erfolgt ohne Schranke, was den Vorteil bietet, dass der Verkehrsfluss nicht unterbrochen wird und keine Wartezeiten durch Öffnungs- oder Schließvorgänge entstehen.
Bei Verlassen des Parkplatzes erfolgt die Bezahlung unkompliziert und schnell: Parker geben ihr Kfz-Kennzeichen am Kassenautomaten ein und können zwischen Barzahlung und bargeldloser Zahlung wählen. Auch eine Bezahlung via QR-Code ist möglich: Bei dieser ticketlosen Variante wird der QR-Code von einem Schild gescannt und ein Webshop zur Bezahlung öffnet sich. Die Bezahlung erfolgt dann mit dem Smartphone und via Google/ Apple Pay, PayPal oder Kreditkarte.
An der Ausfahrt erfasst die Kamera nochmals das Kennzeichen und erkennt es als „bezahlt“ oder „nicht bezahlt“. Der Bezahlstatus wird am Monitor bei der Ausfahrt angezeigt. Wenn das Ticket bezahlt wurde, öffnet sich die Schranke und gibt die Ausfahrt frei. Damit ist der Parkvorgang abgeschlossen und das Kennzeichen wird aus dem System gelöscht. Wurde das Ticket nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann der Kunde zwar ausfahren, muss dann aber binnen 48 Stunden die Parkgebühr nachzahlen. Daher wird das Kfz-Kennzeichen bei der Ausfahrt nicht gelöscht, sondern auf eine Nachverfolgungsliste gesetzt, sodass der Betreiber ggf. die Nachverfolgung einleiten und die vertraglichen Strafgebühren erheben kann.