Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und alle Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern von der Bundesregierung die steuerliche Gleichbehandlung vom kommunalen und privaten Abfallentsorgern. Die Gleichstellung sollte bereits in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden, schreiben die Verbände in einer Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Steueränderungsgesetzes. Wettbewerbsverzerrungen zwischen kommunalen und privaten Anbietern müssten beseitigt werden. Die Steuerpflicht dürfe sich auch bei Aufgaben der sogenannten Daseinsvorsorge nicht an der Rechtsform orientieren, sondern an der Art der Leistung. Durch die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs entstünden jährliche Mehrkosten zwischen 215 und 241 Mio €, meint der BDE. Betroffen wären nur 30 Prozent 131 der insgesamt 413 Landkreise und kreisfreien Städte. Dort würde die theoretische Mehrbelastung pro Kopf und Monat bei 75 Cent liegen, beruft sich der BDE auf eine Studie von Trendresearch. BDE-Präsident Kurth sagte: „Die im Gutachten errechneten Mehrkosten lassen sich nach meiner klaren Überzeugung völlig ohne Gebührenerhöhungen abfedern. Der einfachste Weg für die betreffenden Kommunen besteht darin, nicht länger an der Inhousevergabe an ihre Eigenbetriebe festzuhalten, sondern die Entsorgungsdienstleistungen künftig auszuschreiben.“
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