An der Telefon-Umfrage nahmen Ende November 20 Bauhof-Leiter und -Mitarbeiter teil. Wenngleich die Umfrage aufgrund der geringen Teilnehmerzahl nicht als repräsentativ eingestuft werden kann, lassen sich doch interessante Erkenntnisse daraus ableiten. So machen die Antworten zunächst deutlich, dass die Zuständigkeit von Bau- und Betriebshöfen bei Zufahrts-Sperren nicht zentral geregelt ist – drei von 20 Befragten gaben sogar an, bei entsprechenden Schutzmaßnahmen keinerlei Zuständigkeit zu besitzen.
Im Zuge des Sicherheitskonzepts obliegt die Planung von Absperrungen als Anti-Terror-Maßnahme i.d.R. der entsprechenden Stadt- oder Kreisverwaltung – auch Ordnungsbehörden wie Polizei und Feuerwehr werden involviert. Vor allem in kleineren Gemeinden kann es jedoch auch vorkommen, dass der Bauhof in die Planungen einbezogen wird: Vier von 20 Bauhof-Mitarbeitern gaben an, an der Organisation mitgewirkt zu haben. Allerdings stellt ein solches Vorgehen wohl eher die Ausnahme dar – die große Mehrheit der Befragten wird lediglich mit dem Aufbau oder der Lagerung der Zufahrts-Sperren beauftragt.