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Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten sind in der DIN VDE 702 -Prüfung von PC und Server

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Prüfanforderungen

Prüferfordernis und Umfang Erstprüfungen
Vor der ersten Inbetriebnahme einer errichteten, erweiterten oder veränderten Anlage, sind die Prüfungen wie Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Diese Prüfungen werden in der DIN VDE 0100 Teil 610 gefordert.

Wiederkehrende Prüfungen
Die wiederkehrende Prüfung soll Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen aufgetreten sein können. Wiederkehrende Prüfungen sind in der DIN VDE 0105 geregelt.

Prüfung nach instandsetzen und ändern elektrischer Geräte
Prüfung nach instandsetzen und ändern elektrischer Geräte werden in der DIN VDE 0701 beschrieben.

Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten sind in der DIN VDE 702 aufgeführt. Diese Norm gilt für Prüfverfahren und Grenzwerte bei Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an elektrischen Geräten, die über Steckverbindungen betrieben werden.

Prüfung von PC und Server
Eine Prüfung der PC und Server ist auch während des Betriebes möglich. Die Prüfung kann, wie auch in der DIN VDE 0702-1 “Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten” unter Punkt 4 (Wenn die Trennung des zu prüfenden Gerätes aus betrieblichen gründen nicht möglich ist) beschrieben, durchgeführt werden. Die Messungen können z. B. mit einer Leckstromzange (Differenzstrommessung, Strommessung im Schutzleiter) erfolgen. Diese wird bei der Messung um das Kabel gelegt. Das zu prüfende elektrische Betriebsmittel muss hierbei nicht vom Netz getrennt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Stromzange auch für den zu messenden Strom (Messbereich) geeignet ist.

Prüfgeräte
Die für die Prüfung verwendeten Messgeräte müssen den jeweils in den o. g. DIN VDE Normen genannten Normen entsprechen. Für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten ist das z. B. die Normenreihe DIN VDE 0404 und DIN VDE 0413.

Dokumentation der Prüfungen
Die durchgeführten Prüfungen sind als Prüfnachweis zu dokumentieren. Inhalt und Gliederung des Prüfbuches, der Karteikarte, des Erfassungsbogens, der EDV- unterstützten Dokumentation o. ä. sind den speziellen Erfordernissen anzupassen.

Kennzeichnung der geprüften Betriebsmittel
In der Praxis hat es sich bewährt, die geprüften Betriebsmittel mit einer der Prüfplaketten, wie sie beispielsweise hier abgebildet sind, zu versehen. Die Plaketten haben den Vorteil, dass der Benutzer feststellen kann, ob ein elektrisches Betriebsmittel geprüft ist bzw. wann es wieder geprüft werden muss. Auch für Verlängerungs- bzw. Geräteanschlussleitungen gibt es dauerhafte Markierungen mit Prüfplaketten, die um den Mantel der Leitung gewickelt werden können. Die Prüfplakette entbindet den Benutzer eines elektrischen Betriebsmittels nicht von der Pflicht, aufgetretene Mängel unverzüglich zu melden und das elektrische Betriebsmittel der weiteren Nutzung zu entziehen.

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