Steuerfreibetrag für Gesundheitsförderung Entlastung für Betriebe
Unternehmen, die eine gezielte zusätzliche Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten, können diese Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest teilweise steuerfrei geltend machen.
Neben der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen im Unternehmen, oft mit Hilfe der Ergonomie-Experten der Berufsgenossenschaften, sollen die zusätzlichen gesundheitsfördernden Maßnahmen arbeitsbedingten Spätfolgen und chronischen Erkrankungen vorbeugen.
Ziele dabei sind also auch die Verringerung von Ausfallzeiten, die höhere Motivation der Belegschaft und – mit Blick auf den begonnenen demographischen Wandel – der Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Jetzt werden diese Maßnahmen (sogar rückwirkend bis 2008) durch zusätzliche steuerliche Anreize für den Unternehmer noch interessanter. Auf Basis des Jahressteuergesetzes 2009 können Maßnahmen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand des Mitarbeiters verbessern, bis zu einem Betrag von jährlich 500 Euro als Betriebskosten steuerfrei geltend
gemacht werden. Die Maßnahmen müssen allerdings den Anforderungen des Sozialgesetzbuches (SGB) genügen
Zu den begünstigten Leistungen zählen demnach:
• Reduzierung von Bewegungsmangel,Erlernen und Durchführung von Ausgleichsübungen (z. B. Lauft raining, Einrichten eines betrieblichen Fitnessraumes)
• Vermeidung von Fehlernährung und Übergewicht (z. B. Kurse zur gesunden Ernährung)
• Stressbewältigung und Entspannung (z. B. autogenes Training)
• Bekämpfung des Suchtmittelkonsums (z. B. Raucherentwöhnung)
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist wichtig: Zwar ist die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios nicht möglich, allerdings sind externe spezielle Kurse wie beispielsweise eine Rückenschule, förderungsfähig.
Quelle BGHM Rolf Bußmann
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Weitere Infos zur betrieblichen Gesundheitsförderung
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