o Steigern der Flexibilität.
o Ausschreibungs- und Vergabeverfahren.
o Ausschreibungspflichten.
Das Vergaberecht gilt als aufwändig und inflexibel. Es bietet vielfältige Angriffspunkte. Nicht selten sind die Ergebnisse einer Ausschreibung unbefriedigend, weil die Wirtschaftlichkeit oder auch der Nutzen nicht den Erwartungen entspricht.
Mit dem Instrument der Rahmenvereinbarung bietet das Vergaberecht in § 3 a Nr. 4 VOL/A die Möglichkeit, Beschaffungsbedarf zu bündeln und dadurch Verfahrensaufwand und Verfahrenskosten zu reduzieren. Die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre. Im ersten Schritt einer Rahmenvereinbarung wählt der Auftraggeber einen oder mehrere Wirtschaftspartner aus. In der zweiten Stufe vergibt der Auftraggeber Einzelaufträge.
Rahmenverträge versprechen mehr Flexibilität und Verfahrenssicherheit.
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Das Seminar findet in Berlin statt und kostet für Mitglieder VKS im VKU 390
€ bzw. für Sonstige 470 € zzgl. MwSt.