Partner

Verkehrspsychologischer Test

Lesedauer: min

Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, De, D1E, LKW-Fahrer oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenbeförderung im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach §11 Abs. 9 und §48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Unterschied zwischen LKW-Fahrer und Personenbeförderung

Ab dem 01.01.1999
Alle LKW-Fahrer, die älter als 50 Jahre sind, müssen zur Erhaltung Ihrer Fahrerlaubnis einen Sehtest sowie eine ärztliche Untersuchung (Fahrerlaubnis-Untersuchung) nachweisen, hierzu haben die betreffenden Personen ein Jahr Zeit.

Ab dem 01.01.2000
Alle LKW-Fahrer bzw. Taxi- und Omnibusfahrer, die nach dem 01.01.2000 50 Jahre alt werden, müssen ab Ihrem fünfzigsten Geburtstag die Fahrerlaubnis-Untersuchung nachweisen. Alle Personen die den Führerschein neu erwerben und alle über 50 Jahre müssen alle 5 Jahre diese Untersuchungen wiederholen.

Personenbeförderung (Taxi- und Omnibusfahrer)
Alle Personen die älter als 50 Jahre alt sind oder den LKW- Führerschein bzw. den Führerschein für Personenbeförderung neu erwerben, müssen zusätzlich zum Sehtest und der ärztlichen Untersuchung einen Verkehrspsychologischen Test nachweisen, dieser beinhaltet Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamskeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit.

Wir verfügen über sämtliche erforderlichen Gerätschaften und über das Wiener Test-System sowie die Programme für die psychologische Diagnostik. Unsere Betriebsärzte erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.

<link http: www.diemer-gmbh.de _blank external-link-new-window external link in new>www.diemer-gmbh.de

[11]
Socials