Mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen, Gabelstapler, Hänger und Zugmaschinen sind vielerorts unverzichtbar.
Die TRBS 2111 Teil 4 - "Mechanische Gefährdungen, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" enthält mögliche Schutzmaßnahmen.
Diese folgen dem bekannten TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich):
a) technische Schutzmaßnahmen:
![]() | Einrichtungen zum Beheben von Sichteinschränkungen wie z. B. Spiegel oder selbst tätige Gefahrenerkennungssysteme am Stapler (Sensoren mit Infrarot-/ Ultraschalltechnik). |
![]() | Rückhalteeinrichtungen für Fahrer/ Mitfahrer wie z. B. Sicherheitsgurte oder Bügeltüren |
![]() | Einrichtungen zur form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung wie z. B. Zurrpunkte mit Spanngurten, Klemmstangen, Antirutschmatten. |
b) organisatorische Schutzmaßnahmen:
![]() | Festlegen der Personen mit Qualifikation |
![]() | Betriebliche Anweisungen für das Benutzen |
![]() | Regelmäßige Unterweisung |
![]() | Sicht- und Funktionskontrollen vor Benutzung. |
c) personenbezogene Schutzmaßnahmen:
![]() | Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Sicherheitsschuhe, Warnwesten |
![]() | Unverzügliches Aufgreifen von Fehlverhalten. |
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