Mobile Arbeitsmittel wie Hubwagen, Gabelstapler, Hänger und Zugmaschinen sind vielerorts unverzichtbar.
Die TRBS 2111 Teil 4 - "Mechanische Gefährdungen, Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel" enthält mögliche Schutzmaßnahmen.
Diese folgen dem bekannten TOP-Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich):
a) technische Schutzmaßnahmen:
| Einrichtungen zum Beheben von Sichteinschränkungen wie z. B. Spiegel oder selbst tätige Gefahrenerkennungssysteme am Stapler (Sensoren mit Infrarot-/ Ultraschalltechnik). | |
| Rückhalteeinrichtungen für Fahrer/ Mitfahrer wie z. B. Sicherheitsgurte oder Bügeltüren | |
| Einrichtungen zur form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung wie z. B. Zurrpunkte mit Spanngurten, Klemmstangen, Antirutschmatten. |
b) organisatorische Schutzmaßnahmen:
| Festlegen der Personen mit Qualifikation | |
| Betriebliche Anweisungen für das Benutzen | |
| Regelmäßige Unterweisung | |
| Sicht- und Funktionskontrollen vor Benutzung. |
c) personenbezogene Schutzmaßnahmen:
| Benutzen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Sicherheitsschuhe, Warnwesten | |
| Unverzügliches Aufgreifen von Fehlverhalten. |
<link http: www.diemer-ing.de _blank external-link-new-window external link in new>
www.diemer-ing.de