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Tödliche Gefahr im Pumpenschacht

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Faulgase in der Abwasserbehandlung: Gefährlichkeit wird häufig unterschätzt

In den letzten Jahren ereigneten sich immer wieder tödliche Unfälle in abwassertechnischen Anlagen. Die Unfallopfer starben an einer Faulgasvergiftung. Ein Überblick über die Gefahren und Schutzmaßnahmen.

Abwässer aus Betrieben der Nahrungsmittelindustrie sind oft mit einer hohen organischen Schmutzfracht belastet. Verursacher sind u.a. Küchenabfälle, Molke, Treber, Fleisch- oder andere Nahrungsmittelreste, die z.B. beim Reinigen der Produktionsanlagen in die abwassertechnischen Anlagen gelangen. Zu diesen Anlagen gehören z.B. Abwasserschächte, Sammel- bzw. Pufferbehälter, Fettabscheider, Pumpenschächte und geschlossene Behälter von Abwasserbehandlungsanlagen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss in diesen abwassertechnischen Anlagen damit gerechnet werden, dass sich gesundheitsschädliche, giftige und explosionsfähige Faulgase (siehe Kasten) bilden.

Faulgase sind überwiegend schwerer als Luft und sammeln sich in tiefer gelegenen Bereichen an. In engen Schächten, in denen so gut wie kein Luftaustausch stattfindet oder das Abwasser über längere Zeit verweilt, wie. z.B. in Pumpen- und Revisionsschächten, ist die Gefahr der Faulgasbildung und -anreicherung besonders groß. Besonderes Augenmerk muss daher auf die Vorgehensweise und die Schutzmaßnahmen beim Einsteigen in abwassertechnische Anlagen, z.B. zu Revisionszwecken oder zur Störungsbeseitigung, gelegt werden.

Zwingend notwendig: die Gefährdungsbeurteilung
Die Untersuchungen der Faulgasunfälle lassen den Schluss zu, dass viele Betriebe die für abwassertechnische Anlagen zwingend notwendige Gefährdungsbeurteilung nicht durchführen und somit auch nicht konsequent die erforderlichen Schutzmaßnahmen ermitteln und anwenden. Es ist anzunehmen, dass die Betriebe das hohe Gefährdungspotenzial dieser Anlagen unterschätzen.
Bei der Gefährdungsbeurteilung in abwassertechnischen Anlagen sind insbesondere die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften der Faulgase sowie deren Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu berücksichtigen. Die Biostoffverordnung fordert zudem die Ermittlung und Bewertung der Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.
 

Präventionsmaßnahmen
Grundsätzlich ist das Einsteigen in umschlossene Räume, in denen
mit gesundheitsgefährdenden Faulgasen zu rechnen ist, zu vermeiden. Das kann z.B. durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

- Bei der Planung abwassertechnischer Anlagen sicherheitstechnische Belange berücksichtigen
- Abwassertechnische Anlagen so gestalten und ausstatten, dass vorhersehbare Störungen beseitigt und Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten, z.B. an Pumpen und Sieben, ohne Einstieg in die Schächte durchgeführt werden können.
- Technische Lüftung mit Gassensoren zur Detektion einsetzen. Geeignet sind Gasmessgeräte, die
mindestens CO2, H2S, CH4 und O2 erfassen können. Automatische Alarmierung muss außerhalb des gefährdeten Bereiches erfolgen.

Nur den Sauerstoffgehalt zu messen reicht keinesfalls aus. Auch wenn die Sauerstoffmessung unbedenkliche Werte ergibt, z.B. 19 Vol.-%, können trotzdem gesundheitsgefährdende Gase, wie CO2 oder H2S kritische Konzentrationen überschreiten. Zu bedenken ist auch, dass sich z.B. CO2 aus Produktionsprozessen in abwassertechnischen Anlagen sammeln und anreichern kann.


Quelle BGN Akzente 4/2008

Betreuung vor Ort Das Arbeitssicherheitsgesetz "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheits-ingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte / Sicherheitsfachkraft" (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 "Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitsfachkraft" (früher BGV A6) fordern von den Unternehmen die Bestellung von Sicherheitsfachkräften.

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