Den Angaben des Wirtschaftsministeriums zufolge wurden die Wertgrenzen für vereinfachte Ausschreibungen in den Bereichen Bau- und Dienstleistungen teils deutlich angehoben. Bei sogenannten beschränkten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau sei der Auftragswert von 100.000 Euro auf eine Million Euro erweitert. Für höhere Auftragswerte wurde laut dem Ministerium außerdem eine Veröffentlichungspflicht eingeführt. Damit solle die Transparenz der Vergaben gewährleistet und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
Mit den Änderungen, die befristet bis Ende 2010 gelten, käme ein größerer Teil der öffentlichen Mittel direkt und ohne weitere Umwege der regionalen Wirtschaft zugute, sagte Reinholz.
Thüringen kann mit den Geldern des zweiten Konjunkturpakets des Bundes ein Investitionsprogramm in Höhe von rund 424 Millionen Euro auflegen. Etwa 318 Millionen Euro erhält der Freistaat vom Bund, weitere 106 Millionen Euro sollen das Land und die Kommunen beisteuern.
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