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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Seiten in diesem Bereich:
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A4.4 Unterkünfte
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 8 der ArbStättV gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zur Bekanntmachung entsprechender Regeln, längstens jedoch bis 2010 fort.
Hier können Sie die bisher veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten als pdf-Datei ansehen, drucken und herunterladen

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html

Fachkraft für Arbeitssicherheit des Ingenieurbüros Dipl. – Ing. H.Diemer leisten bei der Beurteilung und Einrichtung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

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