Der Tarifabschluss beinhaltet, dass die am 31. August 2011 geltenden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen bis zum 30. September 2011 weiter gelten (Null-Monat). Ab dem 1. Oktober 2011 erhalten die Beschäftigten in den neuen und alten Bundesländern für 13 Monate, also bis zum 31. Oktober 2012, eine Lohnerhöhung von 3,2% sowie ab 1. November 2012 eine weitere Erhöhung von 2,9% in den neuen und 2,4% in den alten Bundesländern.
Neben den vereinbarten prozentualen Entgelterhöhungen wurden die untersten Lohngruppen in den Lohntarifverträgen der alten und neuen Bundesländer individuell festgelegt. Danach wird der Lohn in der untersten Lohngruppe 7.6 für die alten Bundesländer von 8,50 Euro auf 8,70 Euro erhöht und für die neuen Bundesländer von 8,00 Euro auf 8,20 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen werden im ersten Schritt überproportional erhöht: um 4% zum 1. Oktober 2011. Die Erhöhung im zweiten Schritt zum 1. November 2012 fällt dann so aus, wie bei den übrigen Arbeitnehmern: plus 2,9% im Osten und 2,4% im Westen.
Die Entgelttarifverträge im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind erstmalig zum 31. Oktober 2013 kündbar.
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