Jeder Betrieb, auch der Verwaltungsbetrieb, führt innerbetriebliche Transporte durch. Die Statistiken zeigen, dass Transportunfälle an der Spitze des Unfallgeschehens liegen.
Häufigste Unfallursachen sind zu eng bemessene oder durch Gegenstände verstellte Verkehrswege sowie ein ungenügender Abstand zwischen Verkehrswegen und benachbarten Arbeitsplätzen bzw. Lagerflächen.
Sicherheit durch Abstand
Die Arbeitsstättenrichtlinie fordert für Verkehrswege einen Abstand von 0,4 m zwischen zwei Fahrzeugen (einschließlich der Ladungsbreite) und 0,5 m zum rechten und linken Rand. Bei zusätzlichem Fußgängerverkehr beträgt der Abstand 0,75 m zu den Seitenrändern. Ein geringes Verkehrsaufkommen erlaubt die Begegnungs- und Randzuschläge zusammen bis auf 1 ,10 m herabzusetzen.
Geschwindigkeiten über 20 km/h erfordern höhere Werte. An Türen, Toren, Durchgängen und Treppenaustritten müssen die Wege für den querenden Fahrverkehr in einem Abstand von mindestens 1 m vorbeiführen.
Die Verkehrswege sollen möglichst übersichtlich und geradlinig verlaufen und ohne Neigung angelegt werden. Rettungswege müssen auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder zu einem gesicherten Bereich führen.
Zur dauerhaften Gewährleistung eines sicheren Abstandes bietet der Fachhandel Wegemarkierungen, Stahlrohrschutzbügel, Anfahrschutzprofile sowie für zeitlich begrenzte Trennungen Sicherungspfosten, Absperrbänder, Ketten usw. an.
Arbeitsstättenrichtlinie “Verkehrswege” (ASR 17/1,2)
Hinweis: In Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge gilt ASR A2.3)