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Sicher arbeiten mit Gabelstapler-Arbeitsbühnen

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Mal eben soll schnell ein Banner in der Halle ausgewechselt oder ein Rolltor inspiziert werden:
Für Instandhaltungsarbeiten, die sich schlecht von einer Leiter aus erledigen lassen, bietet sich der Gabelstapler an.
Dies ist grundsätzlich möglich, wenn man einige Punkte beachtet. In den nachfolgenden Checklisten sind diese Punkte zusammengestellt.

Eins vorneweg: Wenn mit dem Gabelstapler Personen z. B. für Instandhaltungsarbeiten auf- und abwärts befördert werden sollen, dann muss ein speziell für solche Arbeiten ausgerüstetes Anbaugerät verwendet werden: die Arbeitsbühne.
Eine auf den Gabeln befestigte Gitterbox oder Palette ist kein Ersatz für eine Arbeitsbühne und zudem für die Aufnahme von Personen strikt verboten.

Bildbericht zum praktischen Einsatz der Arbeitsbühne, Typ ADS
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Checkliste Verhalten der Beschäftigten

1. Der Einsatz von Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Staplerfahrer mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, ausgebildet und vom Unternehmer dazu schriftlich beauftragt ist; siehe dazu § 7 Abs. 1 der UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27). Die Unterweisung umfasst auch den Anbau der Arbeitsbühne entsprechend der Montageanleitung des Herstellers.
2. Die beauftragten Beschäftigten wissen detailliert, wie sie sich auf der Arbeitsbühne sicher verhalten: Während der Hub-, Senk- und Fahrbewegungen nicht über das Geländer beugen oder über dieses hinausgreifen. Standplatz in der Arbeitsbühne nicht mit Hilfsmitteln (Leitern, Kisten, Tritte etc.) erhöhen.
3. Der Staplerfahrer bewegt die Arbeitsbühne mit Person(en) immer vorsichtig auf- und abwärts und hält den Hubmast immer senkrecht.
4. Es ist sichergestellt, dass bei angehobener Arbeitsbühne der Fahrer den Stapler nicht verfährt - außer zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle um wenige Zentimeter.Der Stapler darf mit besetzter Arbeitsbühne nur verfahren werden, wenn die Arbeitsbühne nicht höher als "bodenfrei" angehoben ist, die Person in der Arbeitsbühne sich am Handlauf oder einem innerhalb der Arbeitsbühne angebrachtem Haltegriff  festhält und der Gabelstapler bauartbedingt nicht mehr als 16 km/h fahren kann.
5. Der Fahrer beachtet, dass er bei angehobener Arbeitsbühne seinen Platz nicht verllassen darf und bei hochgefahrener Arbeitsbühne die Feststellbremse anlegt.
6. Die Verständigung zwischen Fahrer und der/den in der Arbeitsbühne befindlichen Person(en) ist zu jeder Zeit gewährleistet.
7. Der Staplerfahrer hält sich strikt an das Verbot, Beschäftigte auf den Gabeln, Paletten, auf der Last oder in Gitterboxpaletten zu befördern.

Entspricht ihre Arbeitsbühne den nachstehenden Forderungen ? Arbeitsbühne ADS ( Arbeitsbühne Deichsel Stapler ) Vorwort: Die bisher bekannten Arbeitsbühnen können von Deichselstapern / Gabelhochhubwagen nicht ohne weiteres frei aufgenommen werden, da aufgrund der Stützarme ein vorheriges Anheben der Arbeitsbühne erforderlich ist. Ferner passen diese Arbeitsbühnen aufgrund des engen, fest vorgegebenen Abstandes der Gabelzinken, nicht in die für die Aufnahme vorgesehen Gabeltaschen. Die Gabeltaschen der bisher bekannten Arbeitsbühnen sind so konstruiert, daß sich eine in diesen Arbeitsbühnen stehende Person mit nur einem Schritt zur Seite, bereits außerhalb der Kippkanten der Standfläche steht. Vorteile der Arbeitsbühne ADS: Die Arbeitsbühne ADS wurde speziell für die Aufnahme für diese Flurförderzeuge konzipiert und geprüft. Die Arbeitsbühne ADS ist leicht zu handhaben, Die Arbeitsbühne ADS Eigengewicht nur 23 kg. Die Arbeitsbühne ADS ( Arbeitsbühne Deichsel Stapler ) ist weltweit die einzige geprüfte Arbeitsbühne für die Aufnahme durch Mitgänger geführte Deichselstapler bzw. Mitgänger geführte Gabelhochhubwagen. Der berufsgenossenschaftliche Fachausschuss "Förder- und Lagertechnik" hat erstmals bescheinigt: dass in Verbindung mit Mitgänger bedienten Deichselstaplern - Gabelhochhubwagen, Ameise etc. die Arbeitsbühne ADS eine Einrichtung ist, von der aus Arbeiten an hochgelegen Stellen im Sinne von § 26 der UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27) und § 3, 4+ 7 der Betriebssicherheitsverordnung sicher ausgeführt werden können. Mit der Arbeitsbühne ADS dürfen von Mitgänger geführten Deichsel-Staplern aus nicht nur Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten, sondern auch Arbeiten an Regalen wie z. B. Kommissionier- und Inventurarbeiten ausgeführt werden. Durch die besondere konstruktive Gestaltung der Arbeitsbühne ADS können von ihr aus  alle zu erwartenden Arbeiten, (nicht nur hochgelegene Montage-, Wartungs- und Reparaturarbeiten), sicher ausgeführt werden. Arbeitsbühne ADS wird in Längsrichtung der Gabeln durch einen in der Standplattform angeordneten, vertikal verschiebbaren Bolzen gesichert, der nach Aufnahme der Arbeitsbühne durch den Deichselstapler oder Gabelhochhubwagen in eine der Aussparungen der Hohlgabeln des Deichselstaplers / Gabelhochhubwagens eingreift. Erhöhte Standsicherheit Ein weiteres Merkmal unserer Arbeitsbühne ADS ist die Reduzierung der Standfläche auf ca. 700 mm x 650 mm. Dadurch ist sichergestellt, dass sich die auf der Arbeitsbühne befindende Person sich stets innerhalb der Standfläche des Staplers aufhält. Die Kombination Deichselstaplern / Gabelhochhubwagen mit unserer Arbeitsbühne ADS verfügt über die doppelte Standsicherheit gegenüber dem, was bei gleichen Betriebsverhältnissen nach der europäischen Norm DIN EN 280 für Hubarbeitsbühnen gefordert wird. Wir die Arbeitsbühne ADS von einem Gabelstapler aufgenommen, so ist die Standsicherheit noch weit höher. Die Sicherungen gegen Quetsch- und Schergefahren durch Teile der Umgebung erfolgte dadurch, dass der Handlauf gegenüber den äußeren Abmessungen der Arbeitsbühne um 50 mm zurückgesetzt wurde. Ferner sind die Seitenflächen in gleicher Weise wie die Rückwand vollflächig mit einem durchgriffsicheren Gitter ausgekleidet. Somit darf die Arbeitsbühne auch zu Arbeiten an Regalen, wie z. B. Kommissionieren, eingesetzt werden. Die Anschaffung zweier Arbeitsbühnen entfällt: Um Unternehmen, die außer Deichseistaplern/Gabelhochwagen auch über Gabelstapler oder Schubmaststapler verfügen, die Vorhaltung zweier Arbeitsbühne zu ersparen, haben wir die Arbeitsbühne ADS auch für den Einsatz für diese Geräte konzipiert. Am Stapler muss lediglich der Abstand der Gabelzinken auf das Abstandmaß der Gabelschuhe angepasst werden. Das Verschieben in Gabellängsrichtung wird hierbei durch eine fest an der Arbeitsbühne angebrachte Kette verhindert. Somit kann die Arbeitsbühne ADS von allen gängigen Staplern aufgenommen werden. Die Arbeitsbühne ADS ist für an hochgelegenen Stellen auszuführenden Arbeiten die kostengünstigste und sicherste Lösung.Das Deutschen Patentamt hat unserer Arbeitsbühne/Arbeitskorb ADS Gebrauchmusterschutz erteilt (Az: 20 2005 010 911.8)

Arbeitsbühne ADS zu beziehen bei:
Diemer GmbH
Maximilianstr. 23
67433 Neustadt
Tel.: 06321 / 968142
Fax: 06321 / 968143
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