Die Landesregierung bereitet ein Gesetz vor, das E-Government fördern soll. "Finster sieht es immer noch in Bezug auf einen Formularservice insbesondere bei den Kommunen aus", bilanziert der Lübecker Landtagsabgeordnete Thomas Rother (SPD).
"Genauso ist die Möglichkeit, Behördenangelegenheiten per Internet – also ähnlich wie E-Banking – zu regeln, in Schleswig-Holstein nur spärlich vorhanden. Und das obwohl immer mehr Bürgerinnen und Bürger über einen Internet-Anschluss verfügen und diesen für auch zur Klärung von Behördenangelegenheiten nutzen möchten. Die schon genannten Umfragen sprechen von rund 70% der Bevölkerung, die dies wünschen", so Rother. Deshalb unterstütze er die Initiative der Landesregierung. "Die bisherige E-Government-Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden ist in der Praxis leider weitgehend gescheitert – also ist eine gesetzliche Regelung erforderlich."
Rother wünscht sich eine Bündelung bei der Firma Dataport, die von der EU als öffentlich-rechtliche Anstalt eingestuft wird. "Insbesondere ist in Bezug auf Dataport zu erörtern, ob es eine Lösung dafür geben kann, dass beim Vergabeverfahren auf Ausschreibungen verzichtet werden kann – natürlich unter Berücksichtigung des EU-Rechts – um damit die erforderliche, für einen wirtschaftlichen EDV-Betrieb notwendige Einheitlichkeit der öffentlichen Verwaltung nicht durch eine widersinnige wettbewerbsrechtliche Regelung unterlaufen zu müssen – wie in der Hansestadt Lübeck geschehen."
Quelle: www.hl-live.de