Sicherheit beim An- und Abkuppeln
Daneben besteht auch beim An- und Abkuppeln tonnenschwerer Zug-Anhänger Lebensgefahr. Für eine sichere Ausführung kann hier die DGUV-Information 214-080 „Kuppeln – aber sicher!“ als Grundlage dienen. Im Obladen-Seminar brachte Bernd Leowald u.a. den Umgang mit Zuggabeln zur Sprache. Beispielsweise dürfen herabfallende Zuggabeln eine Bodenfreiheit von 200 mm nicht unterschreiten. „Zuggabeln sind ein altes Leiden. Hier darf niemand, niemand, niemand beim Ankuppel-Vorgang zwischen den Fahrzeugen stehen“, so Leowald.
Anschließend brachte der Kipper-Experte weitere Beispiele aus der Praxis zur Sprache: „Anhänger zum Kuppeln auflaufen zu lassen ist vielleicht verführerisch, gerade bei leichtem Gefälle. Dabei wirken aber unglaubliche kinetische Energien, die Zuggabeln zur Seite drücken können, wodurch Bediener eingeklemmt werden. Deshalb lässt man niemals, niemals auflaufen!“ Außerdem sollten Fahrer keinesfalls versuchen, hinterher zu laufen, wenn sich ein Zug unkontrolliert in Bewegung setzt – auch hier herrsche hohe Bewegungs-Energie.
Ein wichtiges Thema ist zudem das Einweisen von Kipp-Fahrzeugen durch Dritte. Grundsätzlich muss dabei – laut DGUV-Information – der Fahrer im Vorhinein alle Handsignale mit der einweisenden Person absprechen. Außerdem sollte er das Fahrzeug sofort anhalten, wenn er den Helfer nicht mehr sehen kann. „Es hat in Hamburg Situationen gegeben, in denen Fahrer ihre Einweiser überfahren haben. Bei den Berufsgenossenschaften ist das ein ganz zentrales Thema und muss auch aktiv trainiert werden“, so Leowald. „Wichtig ist zumindest, dass jemand dasteht, der den Fahrer warnt, bevor es kracht.“