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Nie ohne Grüne Karte

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Andere Länder - andere Gesetze und Regeln
Bald ist es wieder so weit: Millionen deutsche Urlauber rollen auf den eigenen Rädern in alle Himmelsrichtungen Europas, um die schönsten Tage des Jahres zu genießen. Was viele Autofahrer dabei allerdings nicht wissen: In anderen Ländern gelten nicht nur andere Gesetze und Regeln. Auch die gesetzlichen Deckungssummen der jeweiligen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen sind nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. Denn: Im Schadensfall reichen sie oftmals lange nicht aus, um die entstandenen Kosten zu decken.

Vorsorge unumgänglich

Was also tun?
Auch hier heißt das einfache Stichwort Vorsorge. Sowohl bei Eigenverschulden als auch bei Fremdverschulden gilt es, die entsprechende Absicherung einzuplanen.

Zunächst einmal deckt die Haftpflichtversicherung bis zu den vereinbarten Deckungssummen in ganz Europa Haftpflichtschäden ab. Dabei kann der Versicherungsschutz auf einige außereuropäische Länder ausgedehnt werden, sofern die Grüne Versicherungskarte auch für diese Länder gültig geschrieben wurde. Allerdings - und das wissen viele Autofahrer nicht - bestätigt die Grüne Versicherungskarte nur den Versicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Mindestdeckungssummen. Diese sind in vielen Ländern wie zum Beispiel in der Türkei viel zu niedrig, sodass man seine eigene Police beim Versicherer auch für außereuropäische Länder auf eine unbegrenzte Deckung ausweiten sollte. Der entsprechende Obolus steht dabei in keinem Verhältnis zu den möglicherweise eintretenden Schäden.

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