Im Oktober 2006 ist die neue Berufsgenossenschaftliche Informationsschrift BGI 5048 "Ergonomische Gestaltung von Maschinen" erschienen. Teil 1 beinhaltet die überarbeitete Checkliste zum Thema nebst Auswertungsbogen, Teil 2 enthält das "Merkheft" dazu.
Die BGI wird vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Auftrag des Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS) in Mainz und des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz BGIA in Sankt Augustin herausgegeben. Die EG-Maschinenrichtlinie (98/37/EG) fordert dazu im Anhang I Nr. 1.1.2d vom Maschinenhersteller, dass "Belästigung, Ermüdung und psychische Belastung (Stress) der Bediener unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien" bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind. Diese Schutzziele werden mit jeder Konformitätserklärung durch den Maschinenhersteller bescheinigt.
Die Informationen in der neuen BGI 5048 helfen bei der Beurteilung, ob die Schutzziele erreicht wurden. Neben der Verwendung als Arbeitshilfe bei der Konstruktion von Neumaschinen und bei Maschinenumbauten ist die Checkliste auch als konkrete Handlungshilfe geeignet, den Betreiber oder die Sicherheitsfachkraft bei der Abnahme von Maschinen zu unterstützen. Weiterhin kann sie zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen herangezogen werden, um die Bereitstellung von ergonomischen Arbeitsmitteln zu ermöglichen (siehe auch Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere §§ 3 und 4).
Die BGI bezieht sich vorrangig auf die vom FA MFS betreuten Maschinengebiete, wie CNC-Be- arbeitungszentren und Drehautomaten, handbediente Drehund Fräsmaschinen, Ständerbohr-, Säge- und Schwenkbiegemaschinen sowie Tafelscheren. Teilgebiete der Checkliste wie Arbeitsplatzmaße, Stellteile, Tastaturen, Anzeigen, Displays, Gefahrensignale, lassen sich auch bei der ergonomischen Gestaltung Gestaltung anderer Maschinen anwenden.
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