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Neue Arbeitsstättenregel "Türen und Tore" - Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7. veröffentlicht

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Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 78 vom 3. Dezember 2009 wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten veröffentlicht, die ASR A1.7 "Türen und Tore" (Ausgabe Dezember 2009).

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssmedizin (BAuA) hat die ASR A1.7 "Türen und Tore" auf ihren <link http: www.baua.de nn_5834 de themen-von-a-z arbeitsstaetten asr>Internetseiten als PDF-Download eingestellt.

ASR A1.7 "Türen und Tore"

Auszug
Sicherheitstechnische Prüfung

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.
3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.

Arbeitsmittel Prüfdienst:

Unser Arbeitsmittelprüfdienst erstreckt sich hierbei auf unten aufgeführte Leistungen in Form von Prüfungen durch unsere befähigte Person

  UVV-Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3)
<link http: www.diemer-ing.de arbeitsmittelpruefungen uvv_bgva3.html> >>> mehr Info
  UVV-Prüfung, z.B. Rolltore, Gabelstapler
  UVV-Prüfung Betriebssicherheitsverordnung
<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit betriebssicherheitsverordnung.html>   >>> mehr Info
  UVV-Prüfung Prüfungen von sämtlichen Arbeitsmitteln im Unternehmen
<link http: www.diemer-ing.de arbeitsmittelpruefungen arbeitsmittel.html>   >>> mehr Info
  UVV-Prüfung Elektro-, Anlagen- und Gebäudetechnik
  UVV-Prüfung Sicherheitsbeleuchtung, stationäre elektrische Anlagen und Tiefgaragen
  UVV-Prüfung Hebe- und Fördertechnik, z.B. Maschinen,Geräte, Aufzüge, Kräne, Tragwerke, Bühnen und Studios
  UVV-Prüfung von Einrichtungen, Kinderspielplätzen und Kinderspielgeräten
  UVV-Prüfung Sicherheit auf Kinderspielplätzen, ausführliche Sachverständigenprüfung
  UVV-Prüfung Medizinische Geräteprüfung
<link http: www.diemer-ing.de arbeitsmittelpruefungen medizinische_geraetepruefung.html> >>> mehr Info
  UVV-Prüfung Veranstaltungstechnik (Bühnen und Studios)

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