Elf Kommunen haben gestern vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eine Niederlage erlitten, darunter die Stadt Wolfenbüttel. Sie hatten geklagt, weil das Land 2005 und 2006 150 Millionen Euro weniger an die Kommunen überwiesen hatte als zuvor. Da es sich um eine Haushalts-Notlage handelte, war die Kürzung laut Gericht aber rechtens.
"Ich halte das für eine eklatante Fehlentscheidung, das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen", zeigte sich Wolfenbüttels Erster Stadtrat Knut Foraita verärgert. Leider müsse das Urteil akzeptiert werden: "Es gibt keine höhere Instanz." Die Diskussion müsse aber auf politischer Ebene weitergehen – zum Beispiel bei der nächsten Stufe der Föderalismusreform.
Aus allen in Deutschland anfallenden Steuereinnahmen erhalten die Kommunen 12 bis 13 Prozent. Da das für die Erfüllung aller Aufgaben nicht ausreicht, gibt es den kommunalen Finanzausgleich: Das Land leitet zusätzliches Geld nach unten weiter. Diesen Finanzausgleich hatte das Land gekürzt. Wegen der Finanzkrise habe es von den Kommunen ein Sonderopfer zur Konsolidierung des Haushalts verlangen können, urteilte das Gericht.
Knut Foraita sieht hingegen die kommunale Selbstverwaltung in Gefahr. Viele Kommunen seien kaum mehr zu freiwilligen Leistungen fähig. Das Gericht mahnte, das Land müsse die Kommunen nun am Erfolg der Sparanstrengungen beteiligen. Das Land hat bereits seine jährlichen Überweisung wieder um 78 Millionen Euro erhöht.
Quelle: newsclick.de