Maschinenführer Schulung Unterweisung von Erdbaumaschinen Bagger- und Radladerfahrern BGR 500 Kapitel 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen
Erdbaumaschinen dürfen nur bestimmungsgemäß werden
Anforderung an den Maschinenführer
Mit dem selbstständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die
1.das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.körperlich und geistig geeignet sind,
3.im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben,und von denen
4.zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.