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Liebherr Belegschaft ist in den Warnstreik getreten

Nach drei ergebnislosen Verhandlungen zur Neuregelung der Altersteilzeit in der Metall- und Elektrobranche will die Belegschaft der Firma Liebherr am gestrigen Donnerstag ab 12 Uhr in den Warnstreik getreten. Mit Ablauf der Friedenspflicht rufte die Gewerkschaft IG Metall rund 10 000 Beschäftigte in zehn Betrieben in Ehingen, Ulm und Biberach zu den Streiks auf.

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"Wir brauchen eine neue Altersteilzeit, weil es Wege geben muss, wie Beschäftigte vor dem gesetzlichen Rentenalter gesund aus dem Erwerbsleben ausscheiden können. Und wir brauchen eine neue Altersteilzeit, damit wir jüngeren Beschäftigten eine Perspektive bieten können", heißt es in dem Aufruf der IG Metall an die Ehinger Liebherr-Belegschaft zum Warnstreik.

Während die Gewerkschaft einen "erzwingbaren" Anspruch auf Altersteilzeit für möglichst viele Beschäftigte und eine bessere finanzielle Ausstattung vor allem für die unteren Lohngruppen fordert, will der Arbeitgeberverband Südwestmetall den vorzeitigen Ruhestand nur für eine eng begrenzte Zahl von Arbeitnehmern zulassen - jene nämlich, die mindestens 20 Jahre im selben Betrieb waren und zuletzt zwölf Jahre Schicht gearbeitet haben.

Laut Peter Erhart, Betriebsratsvorsitzender bei Liebherr, "sind in der Vergangenheit rund ein Prozent der Belegschaft pro Jahr im Ehinger Liebherr-Werk in Altersteilzeit gegangen". Das seien rund 30 Menschen im Jahr, betont Erhart. Daher fordern die Mitarbeiter nun einen Abschluss eines Tarifvertrags mit Anschlussregelung zur heutigen Altersteilzeit ab dem Jahr 2009. Zudem soll ein Anspruch auf eine erzwingbare Betriebsvereinbarung erreicht werden, eine verbesserte materielle Ausstattung, vor allem für die unteren Entgeltgruppen, und die Anpassung der Abfindungsregelungen an die geänderten rentenrechtlichen Rahmenbedingungen.

Laut dem Arbeitgeberverband Südwestmetall sollen nur noch "besonders belastete Arbeitnehmer" Anspruch auf Altersteilzeit haben, und zwar: Wer mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen kann und davon in den vergangenen 15 Jahren mindestens zwölf Jahre in Dauernachtschicht oder rollierender Wechselschicht gearbeitet hat.

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