DGUV Vorschrift 2, Arbeitssicherheitsgesetz ,BGVA 2, :
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß
1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften
den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse
zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
Die Betreuung durch uns bringt Ihnen folgende Vorteile :
Komplett, günstig, standortnah, flexibel
Bundesweites flächendeckendes Konzept
Kostengünstige Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
Kosten senken Betriebsergebnis steigern
Sämtliche Mitarbeiter erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen
Alles aus einer Hand Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Umweltschutz,Umweltmedizin
Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
Keine Personalausfallzeiten
Betreuung erfolgt durch die Sicherheitsfachkraft direkt vor Ort
Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt direkt vor Ort
Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter direkt vor Ort
Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz §§5,6
Leitung: berufserfahrener Betriebsarzt mit den notwendigen Ermächtigungen für die Vorsorgeuntersuchungen gem VGB “arbeitsmedizinische Vorsorge”
Leitung: berufserfahrener Sicherheitsingenieur, der auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen kann.
Ihre betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden, z.B. GAA / AfAS oder Berufsgenossenschaft werden durch uns auf sachverständige Weise vertreten
Sämtliche Mitarbeiter erfüllen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen
Die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz – Dokumentation §§ 5,6) führen wir, innerhalb unserer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, ohne weitere Kosten, für Sie durch.
Informationsaustausch zwischen Unternehmensleitung, Betriebs/Personalrat, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Dokumentation erfolgt durch PC gestützte Systeme
Schreibkräfte, Büroräume, Meßgeräte und PC müssen nicht gestellt werden.
Keine Fahrtkosten und keine Schreibgebühren
Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fällen der Ergonomie,
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Auftraggeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten,
über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren
Wir unterstützen Sie bei der Auslegung der öffentlich rechtlichen Gesetzte bzw. Vorschriften.
Wir beraten Sie bei der Bestellung von Geräten gem. dem Gerätesicherheitsgesetz.
Wir beraten Sie gem. der Gefahrstoffverordnung
Wir wirken mit bei:
Der Durchführung und festlegen von betrieblichen Verkehrswegen,
Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen,
Gefährdungsanalysen im Hinblick auf das erkennen von Schwachstellen im Betrieb
Gespräche mit den Arbeitgebern und Mitarbeitern bei Problemfällen.
Bewertung der Belastung der Mitarbeiter gem. Lasthandhabungsverordnung,
Ausarbeitung von Konzepten nach den Betrieblichen belangen.
Umsetzung sicherheitstechnischer Belange.
Durchführung von Unfalluntersuchungen und erstellen von Unfallstatistiken
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Gewerbeaufsichtsämter, Amt für Arbeitsschutz)
Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger
Beratung bzw. Mitarbeit bei der Erstellung von gesetzlichen Grundlagen
Abstimmung und Vertretung von betrieblichen Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde auf sachverständigenweise
Durchführung von Arbeitsschutzausschussitzungen
kostenlos Bausteinkonzept & Kundenportal
Weitere Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung :
Darüber hinaus übernehmen wir die Aufgaben des Unternehmers/Arbeitgebers wahr
Dokumentationspflicht nach § 6 des Arbeitsschutzgesetz (ArbschG).
Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsanalysen gem. §§ 5 u. 6 ArbschG
Erstellung und Dokumentation Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Erstellung und Dokumentation der Bildschirmarbeitsplatzanalysen gem.
Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)
Beratung „Ergonomischer Gestaltung von Büro- u. Bildschirmarbeitsplätzen“
Leistungen des Betriebsarztes
Unsere Betriebsärzte haben die Aufgabe, Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen zu unterstützen.
der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
in abeitsphysiologischen und arbeitspsychologischen Fragen
in ergonomischen Fragen
in arbeitshygienischen Fragen
Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
der Organisation der “Ersten Hilfe” im Betrieb,
Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß,
die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten
die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Auftraggeber mitzuteilen,
Maßnahmen zur Beseitigung von Mängel vorschlagen
auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen,
die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und
dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten,
die Mitarbeiter in der Abwendung von Gefahren zu belehren
mitwirken bei Schulung der Helfer in “Erster Hilfe”
gemeinsame Betriebsbegehungen
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Gewerbeaufsichtsämter,
Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger
Beratung bzw. Mitarbeit bei der Erstellung von gesetzlichen Grundlagen
Abstimmung und Vertretung von betrieblichen Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde auf sachverständigenweise
Durchführung von Arbeitsschutzausschussitzungen
Informationsaustausch zwischen Unternehmensleitung, Betriebs/Personalrat, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den dort zugehörigen Personen durch Matrix Verfahren
Dokumentation erfolgt durch PC gestützte Systeme
Zusatzleistungen
Ausbildung zum Gabelstapler-Fahrer
Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
Durchführung von Seminaren Unfallverhütung und Arbeitssicherheit bezüglich Unterweisung der Versicherten
Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter
Sicherung von Baustellen im fließenden Verkehr
Ausbildung von Sachkundigen für die Sicherheitsanforderung an kraftbetätigte Fenster, Türe und Toren
Ausbildung von Sachkundigen im Prüfen von Hebebühnen und Ladeborwände
Ausbildung und Fortbildung von Sachkundigen im Prüfen von Hebebühnen
Ausbildung der Beschäftigten im Umgang mit LKW-Ladekranenen
Ausbildung bei Fragen der Ladungssicherung bei Straßenfahrzeugen
Ausbildung im sicheren Anschlagen von Lasten
Lehrgänge Einstieg in Kanäle und Schächte
Lehrgänge für die Rückenschule bei Bildschirmarbeitsplätzen
Ausbildung zu „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ im Sinne der UVV
Streßanalyse u. Prävention
Sachverständigen – Gutachten
Gefahrgutbeauftragter
Messungen gem. Gefahrstoffverordnung
Umweltschutz
Prüfungen gem. UVV z.B. Rolltore, Gabelstapler
Prüfungen medizinischer Geräte
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel BGV A3
Beratung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes
Umweltmedizin
Beratung auf dem Weg zur Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9000 ff.u. 45000 ff.
Erstellen von fachlichen Aspekten eines Sicherheitsmanagment Systems (gem. SCC-Checklisten)
SCC- Beratung bis zur Zertifizierung
Beratungen von Lärmminderungsmaßnahmen
Erstellen von Flucht- und Rettungsweg-Plänen
Durchführung von Messungen an den Arbeitsplätzen. z.B. Lärm,
Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöschern
Stellung eines SiGeKo Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators gem. Baustellenverordnung
Untersuchung gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit dem Wiener-Testsystem