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Leistungen DGUV Vorschrift 2 ASIG BGVA 2 arbeitsmedizinische sicherheitstechnischen Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Arbeitsmediziner

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DGUV Vorschrift 2, Arbeitssicherheitsgesetz ,BGVA 2, :

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß
1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften
    den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse
    zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Die Betreuung durch uns bringt Ihnen folgende Vorteile :

Komplett, günstig, standortnah, flexibel
 Bundesweites flächendeckendes Konzept 
 Kostengünstige Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
 Kosten senken Betriebsergebnis steigern
 Sämtliche Mitarbeiter erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen
 Alles aus einer Hand Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Umweltschutz,Umweltmedizin
 Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
 Keine Personalausfallzeiten
 Betreuung erfolgt durch die Sicherheitsfachkraft direkt vor Ort
 Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt direkt vor Ort
 Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter direkt vor Ort
 Die Mitarbeiter müssen keine Wegzeiten in Kauf nehmen.
 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz §§5,6
 Leitung: berufserfahrener Betriebsarzt mit den notwendigen Ermächtigungen für die Vorsorgeuntersuchungen gem VGB “arbeitsmedizinische Vorsorge”
 Leitung: berufserfahrener Sicherheitsingenieur, der auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen kann.
 Ihre betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden, z.B. GAA / AfAS oder Berufsgenossenschaft werden durch uns auf sachverständige Weise vertreten
 Sämtliche Mitarbeiter erfüllen die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen
 Die Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz – Dokumentation §§ 5,6) führen wir, innerhalb unserer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, ohne weitere Kosten, für Sie durch.
 Informationsaustausch zwischen Unternehmensleitung, Betriebs/Personalrat, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
 Dokumentation erfolgt durch PC gestützte Systeme
 Schreibkräfte, Büroräume, Meßgeräte und PC müssen nicht gestellt werden.
 Keine Fahrtkosten und keine Schreibgebühren

 Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

 bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
 der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
 der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
 der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fällen der Ergonomie,
 die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
 die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Auftraggeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
 auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
 Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
 darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten,
 über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren
 Wir unterstützen Sie bei der Auslegung der öffentlich rechtlichen Gesetzte bzw. Vorschriften.
 Wir beraten Sie bei der Bestellung von Geräten gem. dem Gerätesicherheitsgesetz.
 Wir beraten Sie gem. der Gefahrstoffverordnung
 Wir wirken mit bei:
 Der Durchführung und festlegen von betrieblichen Verkehrswegen,
 Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen,
 Gefährdungsanalysen im Hinblick auf das erkennen von Schwachstellen im Betrieb
 Gespräche mit den Arbeitgebern und Mitarbeitern bei Problemfällen.
 Bewertung der Belastung der Mitarbeiter gem. Lasthandhabungsverordnung,
 Ausarbeitung von Konzepten nach den Betrieblichen belangen.
 Umsetzung sicherheitstechnischer Belange.
 Durchführung von Unfalluntersuchungen und erstellen von Unfallstatistiken
 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Gewerbeaufsichtsämter, Amt für Arbeitsschutz)
 Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger
 Beratung bzw. Mitarbeit bei der Erstellung von gesetzlichen Grundlagen
 Abstimmung und Vertretung von betrieblichen Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde auf sachverständigenweise
 Durchführung von Arbeitsschutzausschussitzungen

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 Weitere Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung :
 Darüber hinaus übernehmen wir die Aufgaben des Unternehmers/Arbeitgebers wahr
 Dokumentationspflicht nach § 6 des Arbeitsschutzgesetz (ArbschG).
 Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsanalysen gem. §§ 5 u. 6 ArbschG
 Erstellung und Dokumentation Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV)
 Erstellung und Dokumentation der Bildschirmarbeitsplatzanalysen gem.
Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)
 Beratung „Ergonomischer Gestaltung von Büro- u. Bildschirmarbeitsplätzen“
Leistungen des Betriebsarztes
Unsere Betriebsärzte haben die Aufgabe, Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen zu unterstützen.
 der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
 der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
 der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
 in abeitsphysiologischen und arbeitspsychologischen  Fragen
 in ergonomischen  Fragen
 in arbeitshygienischen Fragen
 Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
 der Organisation der “Ersten Hilfe” im Betrieb,
 Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß,
 die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
 die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten
 die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Auftraggeber mitzuteilen,
 Maßnahmen zur Beseitigung von Mängel vorschlagen
 auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
 Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen,
 die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und
 dem Auftraggeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
 darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten,
 die Mitarbeiter in der Abwendung von Gefahren zu belehren
 mitwirken bei Schulung der Helfer in “Erster Hilfe”
 gemeinsame Betriebsbegehungen
 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Gewerbeaufsichtsämter,
 Teilnahme an Lehrgangsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger
 Beratung bzw. Mitarbeit bei der Erstellung von gesetzlichen Grundlagen
 Abstimmung und Vertretung von betrieblichen Interessen gegenüber der Aufsichtsbehörde auf sachverständigenweise
 Durchführung von Arbeitsschutzausschussitzungen
 Informationsaustausch zwischen Unternehmensleitung, Betriebs/Personalrat, Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den dort zugehörigen Personen durch Matrix Verfahren
 Dokumentation erfolgt durch PC gestützte Systeme
Zusatzleistungen

 Ausbildung zum Gabelstapler-Fahrer
 Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten
 Durchführung von Seminaren Unfallverhütung und Arbeitssicherheit bezüglich Unterweisung der Versicherten
 Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter
 Sicherung von Baustellen im fließenden Verkehr
 Ausbildung von Sachkundigen für die Sicherheitsanforderung an kraftbetätigte Fenster, Türe und Toren
 Ausbildung von Sachkundigen im Prüfen von Hebebühnen und Ladeborwände
 Ausbildung und Fortbildung von Sachkundigen im Prüfen von Hebebühnen
 Ausbildung der Beschäftigten im Umgang mit LKW-Ladekranenen
 Ausbildung bei Fragen der Ladungssicherung bei Straßenfahrzeugen
 Ausbildung im sicheren Anschlagen von Lasten
 Lehrgänge Einstieg in Kanäle und Schächte
 Lehrgänge für die Rückenschule bei Bildschirmarbeitsplätzen
 Ausbildung zu „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ im Sinne der UVV
 Streßanalyse u. Prävention
 Sachverständigen – Gutachten
 Gefahrgutbeauftragter
 Messungen gem. Gefahrstoffverordnung
 Umweltschutz
 Prüfungen gem. UVV z.B. Rolltore, Gabelstapler
 Prüfungen medizinischer Geräte
 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel BGV A3
 Beratung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes
 Umweltmedizin
 Beratung auf dem Weg zur Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9000 ff.u. 45000 ff.
 Erstellen von fachlichen Aspekten eines Sicherheitsmanagment Systems (gem. SCC-Checklisten)
 SCC- Beratung bis zur Zertifizierung
 Beratungen von Lärmminderungsmaßnahmen
 Erstellen von Flucht- und Rettungsweg-Plänen
 Durchführung von Messungen an den Arbeitsplätzen. z.B.  Lärm,
 Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöschern
 Stellung eines SiGeKo Sicherheits- u. Gesundheitsschutzkoordinators gem. Baustellenverordnung
 Untersuchung gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit dem Wiener-Testsystem

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