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Kampf dem Schilderdschungel

Neues Regulativ der Kommune Sonderburg / Nur in Ausnahmefällen Schilder zulässig

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In südeuropäischen Ländern nichts Ungewöhnliches wie auch in den USA nicht: die Landschaft ist mit oftmals überdimensionalen Reklameschildern zugepflastert. Oft stehen sie so lange, dass sie vom Zahn der Zeit angenagt und wahrlich keine Zierde für das Terrain sind.
Diese Form ist auf Dänemark und damit auch Sonderburg übergeschwappt. Mittlerweile hat der Schilderdschungel merkwürdige Formen angenommen: Schilder in allen Größen, in allen Farben, ob mit der Hand beschriftet oder bedruckt. Und sie werden überall angebracht.
Gegen diesen Schilderwildwuchs, der nicht nur das Auge eines Ästheten beleidigt, will sich die Kommune Sonderburg verwahren und zieht die Bremse. Die charakteristische Landschaft mit ihren Hügeln, Hecken und Tälern soll nicht durch Reklameschilder verschandelt werden.
Deshalb wurde ein Re­gulativ erarbeitet, dass generell Reklame- und Hinweisschilder im offenen Gelände verbietet. Nur in Ausnahmefällen wie bei Wahlen, Verkehrskampagnen und in gewisser Form bei Sportveranstaltungen ist eine Beschilderung möglich, aber nur im Bereich stadtmäßiger Bebauung. Auf jeden Fall muss die Erlaubnis der Kommune eingeholt werden. Das gilt auch für Dienstleistungsbetriebe, die für sich werben wollen. Da könnte ein Straßenschild mit Angabe der Leistung wie Kerzengießerei platziert werden.
Eine Broschüre über diese Schilderregeln kann alsbald auch entweder auf der Homepage der Kommune heruntergeladen oder ab­geholt werden im Bürgerservice und den Bibliotheken.
In der nächsten Zeit wird die Kommune die Besitzer ungesetzlicher Schilder auf­fordern, diese zu entfernen. Nach dem 1. Juli wird sie den Besitzer verwarnen, sollte er der Aufforderung nach Entfernung des ungesetzlichen Schildes nicht nachkommen. Sollte immer noch nichts passieren, nimmt die Kommune das Schild ab – auf Kosten des Besitzers.

Quelle: www.nordschleswiger.dk

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