Stadtwerke sehen sich mittelfristig sogar in der Existenz bedroht, obwohl ihnen Bestandsschutz zugesichert wird. Der NRW-Städtetag kritisierte bereits im Dezember, dass ein Bestandsschutz nicht ausreiche, um im Wettbewerb bestehen zu können.
Künftig muss zunächst ein „dringender öffentlicher Zweck“ vorliegen, damit sich Gemeinden wirtschaftlich betätigen dürfen. Energie- und Wasserversorgung sowie öffentlicher Nahverkehr etwa gehören zu den klassischen Aufgaben. Andere Tätigkeiten dürfen die Kommunen künftig nur noch dann selbst übernehmen, wenn „der dringende öffentliche Zweck“ durch Private nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. Künftig noch stärker als bisher gilt das schwarz-gelbe Motto „Privat vor Staat“.
Die Stellung der Oberbürgermeister und Bürgermeister im Land soll durch eine Verlängerung der Amtszeit von fünf auf sechs Jahre gestärkt werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Bürgerbeteiligung etwa durch Bürgerentscheid auf Beschluss des Rates oder des Kreistags vor.
Umstritten ist auch die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister. Vielerorts werde es künftig „Minderheiten-Bürgermeister“ geben, fürchtet der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW (SGK), Gerhard Langemeyer. Bei mehreren Kandidaten sei es möglich, mit einem Bruchteil der Stimmen zum Chef der Stadtverwaltung und zum obersten Repräsentanten einer Kommune gewählt zu werden. Das Kabinett will heute ferner einen Entwurf zum Landeswahlgesetz beraten, das bereits zur Landtagswahl im Jahr 2010 ein Zweit-Stimmen-System vorsieht.