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Internationaler Tag gegen Lärm am Mittwoch

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Am Mittwoch (16. April) wird der „Internationale Tag gegen Lärm“ zum 11. Mal begangen. Unter dem Motto „Schon gehört“ steht im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung die Lärmaktionsplanung, die 130 Kommunen in Brandenburg zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchführen müssen. Das Agrar- und Umweltministerium und das Landesumweltamt haben Vertreter aus allen betroffenen Kommunen Brandenburgs zu einem Workshop eingeladen, um über den Stand der Planungen zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und noch offene Fragen, die mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zusammenhängen, zu diskutieren. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Kommunen eine größere Sicherheit im Umgang mit dem neuen Planungsinstrument der Lärmaktionsplanung zu vermitteln, um durch eine sinnvolle und effektive Maßnahmewahl einen besseren Schutz der Bürger vor Umgebungslärm zu erreichen.

Der Workshop findet im Friedenssaal, Lindenstraße 34a in Potsdam statt. Beginn ist 10.00 Uhr.

Aktuelle Studien und Umfragen zeigen, dass sich rund 20 Prozent der Bundesbürger erheblich durch Lärm gestört oder belästigt fühlen. Dieser Anteil hat sich trotz vieler Lärmschutzmaßnahmen in den letzten Jahren nicht verringert, was dafür spricht, dass sowohl die Sensibilität gegenüber dem Thema Lärm gestiegen ist als auch die Anstrengungen zu Lärmschutz fortzusetzen sind.

Der Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist eine der Hauptursachen für die Belästigung der Bürger bis hin zu gesundheitlichen Risiken. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die im Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde, soll hier Abhilfe schaffen. Die erste Phase, in der alle relevanten Straßenabschnitte mit einem Fahrzeugaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr kartiert wurden, ist in Brandenburg im Oktober 2007 abgeschlossen worden. Die Karten mit den jeweiligen Betroffenheiten haben die Kommunen erhalten, deren Aufgabe es bis zum Sommer ist, Lärmaktionspläne aufzustellen, um die Lärmbelastung für die Bürger in diesen Straßenabschnitte zu vermindern.

Mit der Pflicht zur Lärmaktionsplanung bietet sich den Kommunen die Chance, durch Minderung der Umgebungslärmbelastung, insbesondere des Straßenverkehrslärms, eine weitere Erhöhung des Schutzniveaus für die Umwelt und die menschliche Gesundheit und damit eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen. Eine hohe Umwelt- und Lebensqualität, Zufriedenheit mit den Lebensumständen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Heimatort sollen dabei als Standortvorteile betrachtet werden, die über die einzelne Stadt und Gemeinde hinausgehend, positive ökonomische Wirkungen haben können. Dieses Bewusstsein soll durch die gemeinsame Diskussion der weiteren Schritte zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie geschärft werden.

Entsprechend ihres wiederkehrenden Charakters - Aktionsplanungen sind 2008, 2013 und weiter alle fünf Jahre vorzunehmen - soll die Lärmaktionsplanung, auch in Kombination mit einer Luftreinhalteplanung, ein fester Bestandteil der städtischen und gemeindlichen Planungstätigkeit werden. Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz sowie das Landesumweltamt Brandenburg werden die Städte und Gemeinden bei der Lösung ihrer mit der Lärmaktionsplanung zusammenhängenden Aufgaben weiterhin fachlich und finanziell unterstützen. Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung können durch die Kommunen auf der Grundlage der Immissionsschutzförderrichtlinie in Anspruch genommen werden.

Autor: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

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