INFEKTIONSSCHUTZBELEHRUNG ALLE ZWEI JAHRE
Die Fristen für die Folge-Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html wurden geändert. Der
Zeitraum der Belehrung nach § 43 wurde von “jährlich” auf “alle zwei
Jahre” geändert.
Die Änderung ist zum 4. August 2011 in Kraft getreten. Belehrungsbögen zum Infektionsschutzgesetz
<link http: go.bgn.de>go.bgn.de/16
können in verschiedenen Sprachen herunter geladen werden.
<link http:>www.gesundheitsförderung-betriebliche.de