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In welchen Zeitabständen ist die Grundbetreuung zu wiederholen?

DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Die Grundbetreuung ist bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 3 Jahren (Gruppe II) beziehungsweise 5 Jahren (Gruppe III) zu wiederholen.

<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit betreuung.html>www.diemer-ing.de/arbeitssicherheit/betreuung.html

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