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Hilfe zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Kleinunternehmen

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung , Arbeitsmittelprüfungen

Lesedauer: min

Ein Unternehmensziel:

Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und Vernunft. Werner von Siemens

Verantwortung

Trage ich als Unternehmer Verantwortung im Arbeitsschutz?

Ja, als Unternehmer tragen Sie dort Verantwortung, wo Sie Weisungen erteilen und Entscheidungen treffen.

Die Verantwortung erstreckt sich auf die gesamten betrieblichen Abläufe und beinhaltet damit auch die Gewährleistung des Arbeitsschutzes.

Ihre Verantwortung ergibt sich aus vielen Rechtsvorschriften:

u. a. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch, dem Arbeitsschutzgesetz

Daraus ergibt sich die Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Kann ich meine Pflichten übertragen?

Ja, an Mitarbeiter mit Führungsaufgaben.

Rechtliche Grundlage BGV A1 "Grundsätze der Prävention", § 2, § 13

Verantwortung

Welches Unternehmensziel habe ich?

Machen Sie den Arbeitsschutz zum selbstverständlichen Bestandteil der Organisation Ihres Unternehmens.

Von Anfang an sicher, gesund und erfolgreich!

Gut qualifizierte, motivierte, leistungsfähige und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie eine Grundvoraussetzung für Ihren Unternehmenserfolg.

Was muss ich dafür tun?

Unter Beteiligung Ihrer Mitarbeiter die Arbeitsabläufe sicher und gesundheitsgerecht gestalten.

Diese Hilfe soll Ihnen das Wahrnehmen Ihrer Pflichten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und das Ableiten von Maßnahmen erleichtern.

Rechtliche Grundlage BGV A1 "Grundsätze der Prävention", § 3

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Grundsatz und Verantwortung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel

von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft

den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden, den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Was habe ich zu beachten?

1. Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

(Erstprüfung) ggf. reicht die Herstellerbestätigung

2. Einhalten der Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen 

Wichtig! Unterscheidung nach ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Beispiele für Prüffristen:

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (fest angebracht, fest verlegt, fest verbunden …) durch Elektrofachkraft 4 Jahre

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Verlängerungskabel, Bohrmaschine, Kaffeemaschine …) durch eine Elektrofachkraft oder auch elektrotechnisch unterwiesene Person 6 Monate

(bei einer Fehlerquote < 2 % kann die Prüffrist verlängert werden)

– in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre

Muss auch das mitgebrachte private Radio bzw. der Ventilator geprüft werden?

Wenn Sie ihre Nutzung zulassen, dann müssen diese geprüft werden.

Rechtliche Grundlage BGV A 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

Arbeitsmittelprüfungen

Wir unterstützen Sie auch bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen durch unsere dazu befähigten Personen
(früher Sachverständige / Sachkundige).

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