Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
Nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 26.06.2008 das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Unfallversicherung" (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG) beschlossen hatte, dauerte es immerhin noch mehr als vier Monate bis am 04.11.2008 das UVMG im Bundesgesetzblatt I Nr. 50, S. 2130-2148 veröffentlicht wurde. Die darin enthaltenen Neuregelungen traten - von wenigen Ausnahmen abgesehen – am 05. November 2008 in Kraft.
Weniger Unfallversicherungsträger: Neun oder doch nicht neun?
"Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist bis zum 31. Dezember 2009 auf neun zu reduzieren..", regelt § 222 (1) SGB VII. Dem Gesetzgeber scheint es mit der Zahl neun Ernst zu sein. In der Abschlussdebatte kündigte der Abgeordnete Wolfgang Grotthaus (SPD) am 26.06.2008 im Deutschen Bundestag gesetzgeberische Maßnahmen an, falls dieses Ziel nicht erreicht werde:
"...Ich weiß, dass jetzt der eine oder die andere außerhalb des Plenarsaals sehr genau zuhören wird: Die Zahl der Berufsgenossenschaften. Im ersten Entwurf wurden sechs Berufsgenossenschaften genannt. Dann wurde an uns die Bitte herangetragen, diese Zahl zu erhöhen. Daraufhin haben wir die Berufsgenossenschaften aufgefordert, sich zu einigen, allerdings auf jeden Fall auf eine einstellige Zahl. Wie wir wissen, ist die höchste einstellige Zahl neun. Man hat sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einstimmig - ich betone: einstimmig - auf neun Berufsgenossenschaften geeinigt. Dann sagte eine kleine Berufsgenossenschaft: Wir wollen nicht. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Erst fasste das Gremium einen einstimmigen Beschluss, und dann wurde versucht, in die Politik hineinzuwirken, und es wurde gesagt: Ihr müsst uns folgen. Dazu sagen wir in aller Deutlichkeit: Nein, es bleibt bei neun Berufsgenossenschaften. Wenn sich die Berufsgenossenschaften nicht einigen können, dann wird zu gegebener Zeit der Gesetzgeber tätig werden müssen...", (Quelle: www.Lbundestag.de/dip21lbtp/16/16172.pdf) betonte Grotthaus, der als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales das Reformvorhaben begleitet hatte.
Im Bereich der öffentlichen Hand soll es künftig möglichst nur noch eine Unfallkasse pro Bundesland und eine Unfallkasse auf Bundesebene geben (SGB VII §§ 223, 224).
Neuer Lastenausgleich
Das bisherige System des Lastenausgleichs der Berufsgenossenschaften wird durch ein neues System, den sog. Überaltlastenausgleich abgelöst. Strukturbedingte Altlasten werden künftig anders verteilt. Der Übergang erfolgt stufenweise bis 2013.
Insolvenzgeldeinzug durch die Krankenkassen
Bisher wurde das Insolvenzgeld von den Arbeitgebern durch die Unfallversicherungsträger im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingezogen und an diese weiter geleitet. Der Beitrag zum Insolvenzgeld ist ab 2009 von den Arbeitgebern mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu überweisen. Der Beitrag wird auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt erhoben. Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt.
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Mit der GDA verpflichten sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zukünftig im Arbeitsschutz noch intensiver zusammenzuarbeiten und gemeinsam weitere Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder zu entwickeln. Die gesetzlichen Grundlagen wurden durch Änderung des SGB VII § 20 "Zusammenarbeit mit Dritten" sowie mit Einführung des § 20 a Arbeitsschutzgesetz" gelegt. Im Rahmen der GDA wird auch das Ziel einer Optimierung des dualen Arbeitschutzsystems in Deutschland verfolgt. Es sollen die Ressourcen der Unfallversicherungsträger und Länderbehörden durch eine abgestimmte und arbeitsteilige Arbeitsweise gebündelt sowie die Effizienz und Effektivität des betrieblichen Arbeitsschutzes gesteigert werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind gemeinsame Grundsätze für die Überwachungs- und Beratungstätigkeiten der Aufsichtsdienste in den Betrieben. Eine erste Abstimmung erfolgte auf dem Gebiet der Gefährdungsbeurteilung und ihrer Dokumentation durch die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung" vom 11. Juni 2008.
Festgelegt wurden als gemeinsame Arbeitsschutzziele für den Zeitraum 2008 bis 2012 die Verringerung
- der Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen
- der Zahl und Schwere von berufsbedingten Hauterkrankungen
- von Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Belastungen am Arbeitsplatz
- jeweils unter Einbeziehung von psychischen Fehlbelastungen und
- der Förderung der systematischen Wahrnehmung des Arbeitsschutzes in Unternehmen
Die sechs Leuchtturmprojekte der GDA
Für die erste Umsetzungsphase der GDA sind bislang sechs priorisierte Arbeitsprogramme, sog. "Leuchtturmprojekte", für eine bundesweite Umsetzung ermittelt worden. Diese sind:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit
- Sicher fahren und transportieren (innerbetrieblich und öffentlich)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege
- Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro
- Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen
VBG, BGGK, BG Bahnen - Aus drei mach eins
Der Fusion der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) und der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (BGGK) am hat sich die Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG Bahnen) angeschlossen. Diese wird am mit der VBG und der BGGK fusionieren.
Die vereinigte Berufsgenossenschaft mit Hauptsitz in Hamburg wird den Namen VBG tragen und bundesweit für ca. 590.000 Mitgliedsbetriebe und rund 8,2 Mio. versicherte Arbeitnehmer und ca. 117.000 freiwillig versicherte Unternehmer tätig sein. Die Betreuung der Versicherten erfolgt durch 11 Bezirksverwaltungen.
Neue BG Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI)
Die Berufsgenossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker haben ihren Fusionsvertrag unterzeichnet. Die neue Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) wird ihre Arbeit am 01.01.2010 aufnehmen. Die neue BG RCI mit Hauptsitz in Heidelberg wird etwa für 35.000 Mitgliedsbetriebe mit rund 1,3 Mio. Versicherten zuständig sein. Die Standorte Bochum, Mainz und Langenhagen werden neben Heidelberg ebenfalls zentrale Aufgaben wahrnehmen. Die Betreuung der Versicherten erfolgt durch sieben Bezirksverwaltungen, denen teilweise Außenstellen angegliedert sind.
Anschlussreform BGV A2 bis 1. Januar 2011 verschoben
Die zum 1. Januar 2009 vorgesehene Anschlussreform der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" mit dem Ziel der Neuordnung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten (BGV A2, Anlage 2) wird um zwei Jahre bis zum 1. Januar 2011 verschoben. Damit reagieren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Länder und die Unfallversicherungsträger auf die Notwendigkeit, die bisher erarbeiteten Reformansätze vor dem Hintergrund weiterer Fusionen bei den Unfallversicherungsträgern noch stärker zu harmonisieren, um letztlich für alle Betriebe konsistente Regelungen erzielen zu können.
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