Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat eine zweijährige europaweite Informationskampagne zur Gefährdungsbeurteilung gestartet. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe sollen für die Bedeutung und praktische Notwendigkeit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz sensibilisiert werden. Die Kampagne will deutlich machen, dass Gefährdungsbeurteilung nicht kompliziert oder bürokratisch sein muss, gleichwohl aber Qualität erforderlich ist.
Die Gefährdungsbeurteilung ist auch Thema der Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit vom 20. bis 26. Oktober, an der sich alle EU-Mitgliedsstaaten mit Veranstaltungen beteiligen.
Über Ziele, Strategien und Termine der Kampagne informiert die Europäische Agentur in der Broschüre „Gesunde Arbeitsplätze – ein Gewinn für alle“.
Die Publikation ist im Internet veröffentlicht:
osha.europa.eu/campaigns/hw2008/campaign/campaignsummary. EU-OSHA
Gefährdungsbeurteilungen / Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilungen wurden konkretisiert. Bei der Erstellung sind unter anderem zu berücksichtigen,
§ 5 ArbSchG, die Anhänge 1 bis 5 BetrSichV,
§ 16 Gefahrstoffverordnung (Ermittlungspflicht) und die allgemeinen Grundsätze des
§ 4 ArbSchG (§ 3 Abs. 1 und 2 BetrSichV).
Bei der Gefährdungsbeurteilungen/Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich die Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung berücksichtigen
(§ 3 Abs. 1 BetrSichV).
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