Gefährdungsbeurteilungen werden immer mehr zum Managementinstrument der Geschäftsführung.
Sie bilden eine strategische Chance zur Sicherung und Entwicklung des Unternehmens und werden nicht länger als lästige Pflicht betrachtet. Systematische Gefährdungsbeurteilungen führen nicht nur zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sie steigern auch die Produktionssicherheit und schützen vor teuren Stillständen und Ausfällen.
Die Kosten für den Arbeitsausfall pro Mitarbeiter und Tag liegen nach Angaben der Handwerkskammern mit 200 bis 400 Euro enorm hoch.
Der volkswirtschaftliche Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit wird jährlich auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt.
Jedes Unternehmen hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.
Werden Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen oder Gefahrstoffe verwendet, ist auch eine Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erforderlich.
Maßgeschneiderte Lösungen bis zur kompletten Umsetzung, schaffen Arbeitssicherheit, Rechtssicherheit und Produktionssicherheit.
Unsere Experten & Sicherheitsfachkräfte erstellen folgende Gefährdungsbeurteilungen:
- Arbeitsplätze nach ArbSchG
- Maschinen und Anlagen nach BetrSichV
- Gefahrstoffe nach GefStoffV
- Mutterschutz nach MuSchG
- Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach BetrSichV
- Ergonomiebeurteilungen nach ArbSchG
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