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Gefährdungen : Beurteilen, Ermitteln, Dokumentieren, Fortschreiben

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Wie bewerte ich Risiken?
Betrachten Sie jede einzelne Gefährdung, die Sie ermittelt haben, und stellen Sie fest, ob Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaßnahmen besteht. Schätzen Sie ein, ob ein Risiko vernachlässigbar, noch akzeptabel oder inakzeptabel ist.
Dies richtet sich danach, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung, ein Unfall oder eine Belastung eintreten wird und wie gravierend die Folgen sein können.

Bei der Ableitung des Handlungsbedarfs, bietet sich eine Einteilung in

drei Risikoklassen an:
Risikoklasse 1: Hierunter fallen Risiken, die man als Restrisiken akzeptieren kann, die beispielsweise allgemeinen Lebensrisiken entsprechen.
Risikoklasse 2: Hierzu gehören alle Gefährdungen, die mittel- bis langfristig beseitigt oder minimiert werden müssen.
Risikoklasse 3: Gefährdungen dieser Kategorie sind inakzeptabel, weshalb unverzüglich Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Welche Vorteile haben Schutzziele?
Definieren Sie Ihre Schutzziele schriftlich und legen Sie den Soll-Zustand fest.
Erst ein Vergleich des ermittelten Ist-Zustands mit dem angestrebten Soll-Zustand ermöglicht es Ihnen, Defizite systematisch und zuverlässig zu erkennen.
Ziele haben den Vorteil, dass sie geplante Verbesserungen auf den Punkt bringen und leichter zu überprüfen sind.

Wie definiere ich Schutzziele?
Erste Orientierung bieten die rechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen.
Bei diesen so genannten normierten Schutzzielen ist der Soll-Zustand bereits in Gesetzen, Verordnungen z.B. Arbeitsstätten VO, Unfallverhütungsvorschriften oder technischen Regeln konkretisiert – so gibt es etwa Grenzwerte für Gefahrstoffe und Lärmbelastungen oder Vorgaben für Sicherheitsabstände, Beleuchtung und Temperatur.

Gefährdungen ermitteln

Was ermittle ich?
Eine Gefährdung wird unter anderem durch chemische, biologische und mechanische Einwirkungen ausgelöst, wie zum Beispiel Gefahrstoffe, Infektionserreger oder Stolperstellen am Arbeitsplatz.
Von Belastung spricht man, wenn Mitarbeiter durch äußere Bedingungen und Anforderungen des Arbeitssystems physisch oder psychisch beeinträchtigt werden, beispielsweise durch Termindruck, einseitige körperliche Belastungen, Über- oder Unterforderung.

Die meisten Gefährdungen und Belastungen ergeben sich durch:
- die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln
- die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten
- eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung

Wie gehe ich vor?
Basis für die vorausschauende Ermittlung möglicher Gefährdungen und Belastungen ist
die tätigkeitsbezogene Analyse.
Überprüfen Sie für jeden Tätigkeitsbereich in Ihrer Einrichtung, welche Gefährdungen und Belastungen dort auftreten können.
Hilfsmittel sind Stellenbeschreibungen, Arbeits-, Verfahrens- oder Betriebsanweisungen. Befragen Sie außerdem Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Arbeitsbereiche mit gleichartigen Tätigkeiten können Sie zusammenfassen.
Bei gleichen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit aus.
Diese so genannte arbeitsbereichsbezogene Analyse bietet sich an, wenn an den Arbeitsplätzen ähnliche Gefährdungen auftreten, die Tätigkeiten typische Merkmale aufweisen oder gleichartige Arbeitsmittel eingesetzt werden.
Eine personenbezogene Gefährdungsermittlung kann für besonders gefährdete Personengruppen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an chronischen Krankheiten wie einer Allergie oder Asthma leiden, durchgeführt werden.

Dokumentieren

Dokumentation erstellen?
Die schriftliche Dokumentation ist eine wertvolle Basis für die Sicherheit in Ihrer Organisation. Sie erleichtert es Ihnen und Ihrem Team, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Termine für die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen festzuhalten, und dient der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. In Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten besteht eine Dokumentationspflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 6 (1).
Allerdings verlangen die Biostoff- und die Gefahrstoffverordnung eine Dokumentation der Gefährdungen durch diese Stoffe, schon wenn Sie nur eine Mitarbeiterin oder nur einen Mitarbeiter haben.
Binden Sie die Dokumentation in Ihr Qualitätsmanagement ein und stoßen Sie so einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess an.

Was soll eine Dokumentation enthalten?
Sie sollte das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung abbilden:
- Welchen Gefährdungen sind die Mitarbeiter ausgesetzt?
- Wie groß ist das Ausmaß der Gefährdungen?
- Ist das Risiko vernachlässigbar, kurzfristig akzeptabel oder nicht akzeptabel?
- Wie dringlich ist die Beseitigung der Gefährdungen?
- Sofort, kurz-, mittel, langfristig?
- Welches Schutzziel soll erreicht werden?

festgelegte Maßnahmen sind Bestandteile der Dokumentation:
- Welche Maßnahmen sind durchzuführen?
- Wer ist für die Durchführung verantwortlich?
- Bis wann sind die Maßnahmen zu realisieren?

Und das Ergebnis Ihrer Überprüfung:
- Wie wirksam sind die durchgeführten Maßnahmen?
- Was muss zusätzlich veranlasst werden?

In welcher Form muss die Dokumentation vorliegen?
Die Dokumentation muss in schriftlicher Form erfolgen.
Vermeiden Sie unnötigen Dokumentationsaufwand:
Prüfen Sie, welche Angaben zu Gefährdungen Sie bereits zu anderen Anlässen gemacht haben, und verweisen Sie gegebenenfalls darauf.
Die Dokumentation ist demnach nicht als eigenständiger Schritt zu verstehen, sondern gilt von der Vorbereitung bis zur Fortschreibung für die gesamte Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung fortschreiben ?
Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der nie ganz abgeschlossen ist.
Schreiben Sie deshalb die Gefährdungsbeurteilung immer, wenn neue Gefährdungen in Ihrer Organisation aufgetreten sind oder auftreten könnten, fort.

Anhaltspunkte sind:
- eine Häufung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen
- ein erhöhter Krankenstand
- neue therapeutische Verfahren
- die Verwendung neuer Arbeitsstoffe, neuer Desinfektionsmittel
- die Umgestaltung von Arbeitsbereichen
- eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs
- neue und geänderte Gesetze und Verordnungen

Konzentrieren Sie sich bei der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung auf die Veränderungen und Gefährdungen, die noch nicht beseitigt wurden.
Eine vollständige Wiederholung ist nicht notwendig.
Wie erhöhe ich kontinuierlich die Sicherheit und den Gesundheitsschutz?
Die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen, die stetige Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung und die Einleitung weiterer Verbesserungen ist der erste Schritt in Richtung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses .
Bearbeiten Sie diesen Schritt gezielt in Mitarbeiterbesprechungen, da Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die tägliche Praxis oft sehr genau wissen, warum etwas funktioniert oder auch nicht. Integrieren Sie nach und nach das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in regelmäßigen Mitarbeiterbesprechungen.

Wirksamkeit überprüfen

Wann erfolgt die Überprüfung?
Überprüfen Sie Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen direkt nach den vereinbarten Terminen und dann in festgelegten Abständen fortlaufend.

Was sollte ich überprüfen?
Gehen Sie in drei Schritten vor:
- Kontrollieren Sie, ob die Maßnahmen durch die von Ihnen beauftragten Personen termingerecht ausgeführt wurden.
- Prüfen Sie, ob die Gefährdungen auch wirklich beseitigt sind und ob durch die Maßnahmen eventuell neue, zusätzliche Gefährdungen entstanden sind.
- Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Überprüfung schriftlich fest.

Sie sind Bestandteil der Dokumentation.

Was mache ich, wenn eine Gefährdung nicht vollständig beseitigt wurde?
Stellen Sie zunächst fest, warum diese Gefährdung noch besteht.
Zögern Sie nicht, Experten zu Rate zu ziehen, wenn sich bestimmte Gefährdungen ständig wiederholen.
Legen Sie erneut Maßnahmen fest, um die Gefährdung zu beseitigen, und vergewissern Sie sich abschließend von der Wirksamkeit.

Weitere Infos:http://www.diemer-ing.de

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