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Feinstaub-Fahrverbot ab Januar?

Bundesrat entscheidet im September über grüne Plakette für Benziner mit US-Kat - Nutzfahrzeuge können nachgerüstet werden

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Das Thema Feinstaub wird wieder aktuell: Vom 1. Januar 2008 an sollen in Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Ilsfeld und Schwäbisch Gmünd Fahrverbote für "Stinker" in Kraft treten. Die gesetzliche Grundlage soll der Bundesrat Mitte September beschließen.

Ursprünglich sollten schon zum 1. Juli in den hoch mit Feinstaub belasteten Städten Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Ilsfeld und Schwäbisch Gmünd sogenannte Umweltzonen eingerichtet werden. In diese dürfen nur Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Umweltplakette einfahren. Der Termin konnte aber nicht eingehalten werden, weil die so genannte Kennzeichnungsverordnung erhebliche gesetzliche Lücken aufwies. So fehlten unter anderem wichtige Detailbestimmungen für die Nachrüstung besonders feinstaubträchtiger älterer Nutzfahrzeuge. Inzwischen liegen diese Angaben vor.

Wie bereits bekannt, erhalten Benziner mit geregeltem Kat und moderne Diesel eine grüne Plakette für die Fahrt in Umweltzonen. Dieselfahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß können dort mit einer gelben oder einer bis 2012 befristeten roten Plakette verkehren. Fahrzeuge, die wegen zu hoher Schadstoffwerte keinen Aufkleber erhalten, dürfen in allen Umweltzonen nicht mehr fahren.

"Am 21. September wird der Bundesrat unter anderem beschließen, dass auch Fahrzeuge mit einem US-Katalysator der ersten Generation eine grüne Umweltplakette erhalten", erläutert Karl Franz, der Sprecher des Stuttgarter Umweltministeriums. Oldtimer und Ausnahmeregelungen blieben aber Sache der Länder. "Wenn der Bundesrat entschieden hat, beraten wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden, um die Vorschriften im Land einheitlich und rasch umzusetzen." Um die Fahrverbote im Januar in Kraft treten zu lassen, benötigten die Städte eine mehrmonatige Vorbereitungszeit.

Darauf weist auch die Landeshauptstadt hin. "Der Bundesrat muss im September klare Vorgaben verabschieden", sagt Hermann Karpf, der Referent des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer. "Wir brauchen drei Monate, um die Umweltzone einzurichten, die das ganze Stadtgebiet umfasst." Außerdem müsse man sich personell für den Ansturm auf die Plaketten rüsten, von denen die Stadt bisher 50.000 Stück abgesetzt habe.

Die Landesverwaltung empfiehlt allen Besitzern älterer Diesel, den Einbau eines Rußfilters nicht auf die lange Bank zu schieben. Im Herbst müsse mit einem erheblichen Andrang in den Autowerkstätten gerechnet werden. Nach Angaben des Landes sind bisher erst 31.000 Fahrzeuge nachgerüstet worden; 1,4 Millionen Dieselfahrzeuge in Baden-Württemberg hätten noch keinen Partikelfilter. Für die Nachrüstung gebe es einen Steuerbonus in Höhe von 330 Euro.

Auch in Stuttgart besteht noch ein erheblicher Nachrüstungsbedarf. Nach Angaben der KfZ-Innung wurden bis Ende Juli 1759 Diesel mit einem Partikelfilter nachgerüstet. Unter den 90.000 in der Landeshauptstadt gemeldeten Selbstzündern seien erst 6500 Fahrzeuge ab Werk mit Rußfilter ausgeliefert worden. Viele Autowerkstätten haben sich deshalb auf das Thema Nachrüstung vorbereitet. "Die Sommerferien sind dafür ein guter Zeitpunkt", sagt Bernd Schäufele, der Kreisvorsitzende der Stuttgarter Kfz-Innung. Dank einer neuen Datenbank könnten die Werkstätten ihre Kunden über passende Abgassysteme informieren. Der Computer enthalte mehr als 6000 Nachrüstsätze für 10.000 Fahrzeugtypen.

Auch die noch bestehenden Lücken im Filterangebot wollen die Werkstätten rasch schließen. "Wer ein Fahrzeug besitzt, für das es bisher noch keine Nachrüstlösung gibt, kann sich bei der Innung in Stuttgart melden", so Schäufele. Man stehe mit namhaften Filterherstellern in Kontakt. Die seien bereit, bei mehr als 50 Bestellungen auch Kleinserien zu produzieren.

Betriebe können ihre Nutzfahrzeuge inzwischen ebenfalls mit Rußfiltern ausrüsten, weil es immer mehr Nachrüstsätze gibt. Vom 1. September an wird auch der Kauf neuer schwerer Nutzfahrzeuge für kleinere und mittlere Unternehmen vom Land mit bis zu 3825 Euro gefördert.

Quelle: StZ

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