Betriebliche Ersthelfer
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26 BGV A1):
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Doppelstunden).
Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden) erforderlich.
Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Neben den 5 Hilfsorganisationen
<link www.asb.de _blank>Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) </link>
<link www.dlrg.de _blank>Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) </link>
<link www.drk.de _blank>Deutsches Rotes-Kreuz (DRK) </link>
<link www.juh.de _blank>Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) </link>
<link www.mhd.de _blank>Malteser-Hilfsdienst (MHD) </link>
enthält die <link www.bg-qseh.de/>Liste der Ermächtigten Stellen</link> weitere Anbieter von Erste-Hilfe-Ausbildungen für Betriebe (§ 26 Abs. 2 BGV A1).
Wie bestelle ich Ersthelfer?
Grundsätzlich obliegt dem Unternehmer die Auswahl der geeigneten Ersthelfer. Dabei ist zu beachten, dass z. B. auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelfer anwesend sein müssen. Für die Bestellung gibt es keine Formvorschriften. Sie sollte allerdings schriftlich erfolgen. Sinnvoll wäre es ausserdem, einen entsprechenden Vermerk in die Personalakte bzw. als Ergänzung zum Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Wer sollte Ersthelfer werden?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Ersthelfer werden, bei dem nicht gravierende körperliche oder psychische Gründe dagegen sprechen. Denken Sie auch an folgende Personen:
sich selbst als Unternehmer (in kleinen Betrieben oft eine gute Lösung)
Männer und Frauen
ausländische Arbeitnehmer
Führungskräfte
Sicherheitsfachkräfte bzw. Sicherheitsbeauftragte
Wer bildet Ersthelfer aus?
Die von den Berufsgenossenschaften geförderte Ausbildung der Ersthelfer erfolgt in der Regel durch eine dazu ermächtigte Stelle. Im Dokumenten-Pool finden Sie eine <link www.bg-qseh.de _blank>Liste mit allen Adressen und Telefonnummern der ermächtigten Stellen</link>.
Was kostet die Ausbildung?
Die Teilnahmegebühren für den Erste-Hilfe-Lehrgang und das Erste-Hilfe-Training trät die Berufsgenossenschaft. Die Ausbildungsträger rechnen direkt mit den Berufsgenossenschaften ab. Die restlichen Kosten (z. B. Entgeltfortzahlung, Fahrkosten) trägt der Unternehmer.
Wer unterstützt mich bei der Organisation der Ersten Hilfe?
Der wichtigste Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unternehmen ist der Betriebsarzt. Die Beratung und Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe gehört zu seinen gesetzlich festgelegten Aufgaben. Unterstützung erfolgt auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Übrigens - bei konkreten Fragen zur Ersten Hilfe im Unternehmen steht natürlich auch die zuständige Berufsgenossenschaft mit ihrer Präventionsabteilung zur Verfügung.
Kann ich meine Erste-Hilfe-Pflichten delegieren?
Vor allem in großen Betrieben ist es unumgänglich, einige Erste-Hilfe-Pflichten an geeignete Personen zu delegieren. In der Checkliste zur Organisation der Ersten Hilfe ist eine entsprechende Zuordnung (Wer soll welche Aufgaben übernehmen?) bereits berücksichtigt.
Tipp: Sie sollten die übertragenen Aufgaben und Befugnisse schriftlich festhalten.
Welche Folgen hat es, wenn die Vorschriften missachtet werden?
Wenn der Unternehmer seine Erste-Hilfe-Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt, können daraus unangenehme rechtliche Konsequenzen entstehen. Ein Verwarnungsgeld oder ein Geldbuße sind da noch die geringsten Folgen. Sollte ein Beschäftigter aufgrund mangelhafter Organisation oder fehlender Erste-Hilfe-Einrichtungen einen Gesundheitsschaden erleiden oder sogar zu Tode kommen, hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen - bis hin zu einer Anklage wegen Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung.
×