In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2 BGV A1).
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes sowie der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 39/1,3 enthält Angaben, die sich jedoch nur auf das Verbandmaterial erstrecken.
Geeignetes Verbandsmaterial enthalten z. B.:
| großen Verbandkasten, nach DIN 13169 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E", oder | ||
| kleiner Verbandkasten, nach DIN 13157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C" |