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Erste-Hilfe-Leistung muss schriftlich festgehalten werden

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Download-Broschüre der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung muss schriftlich festgehalten werden.
Das <link http: www.bgw-online.de internet generator inhalt onlineinhalt medientypen bg-informationen>Verbandbuch (PDF, 14 Seiten) der <link http: www.bgw-online.de>Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet wichtige Anhaltspunkte zum Unfallgeschehen und zu Schwerpunkten oder zur Ersten-Hilfe-Organisation im Betrieb.

Es enthält außerdem ein Beispiel zur Dokumentation einer Verletzung sowie alle zuständigen Ansprechpartner der BGW in Sachen Prävention.

Beratung Unsere Experten beraten Sie, führen Analysen durch, halten Vorträge und führen Schulungen zu arbeitsmedizinisch wesentlichen Themen durch wie - Erste Hilfe Organisation - Gefahrstoffverordnung - arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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