Wie wird die für meinen Betrieb verbindliche Betreuungsgruppe ermittelt?
Die Betreuungsgruppen I, II und III sind – alle Unfallversicherungsträger übergreifend
- den Betriebsarten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Schlüssel) zugeordnet.
Die Betriebe finden Sie in der Tabelle in der Anlage 2 Nr. 4 der DGUV Vorschrift 2.
Die Einstufung der Betriebsarten wird nach dem in Deutschland geltenden WZ-Code vorgenommen.
Der WZ-Code ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige für statistische Zwecke.
Die <link http: www.dguv.de inhalt praevention vorschr_regeln documents wz_liste.pdf>vollständige Liste ist beim DGUV auf der Homepage einsehbar.