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Einstellungsuntersuchung?

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Einstellungsuntersuchung?
Unternehmen verlangen von Bewerbern Einstellungsuntersuchungen / Betriebsärzte beraten: Untersuchungen dienen der arbeitsmedizinischen Vorsorge und dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers.

Viele Unternehmen achten bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter nicht nur auf deren fachliche Qualifikation; sie wollen auch eine Aussage über ihre gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit treffen können. Generell sind Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Einstellung erlaubt. Betriebsärzte sind als ehrliche Fürsprecher ihrer Patienten gefragt und führen die ärztliche Beratung durch, bei dem es darum geht, den Mitarbeiter verantwortungsbewusst über Gefahren und Risiken an seinem Arbeitsplatz aufzuklären.

Wie für alle Ärzte gilt auch für den Betriebsarzt uneingeschränkt die ärztliche Schweigepflicht – er darf dem Arbeitgeber bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtuntersuchungen nur das Ergebnis mitteilen, in der Form „keine gesundheitlichen Bedenken“ oder „keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen“, wie zum Beispiel regelmäßiges Tragen von Gehörschutz. Die einzelnen Befunddaten verbleiben beim Arzt, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und den erhöhten Anforderungen des medizinischen Datenschutzes.

Vorsorgeuntersuchungen dienen der Prävention von Erkrankungen und Unfällen – und damit in erster Linie dem Arbeitnehmer.

Bei bestimmten Berufsgruppen ist eine Vorsorgeuntersuchung zu Beginn der Tätigkeit Pflicht.
Dies gilt zum Beispiel für angehende z.B.Berufskraftfahrer oder wer an seinem Arbeitsplatz besonderen Gefährdungen ausgesetzt ist, wie zum Beispiel Gefahrstoffen oder großer Hitze, muss sich nach den Regelungen der „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ einer Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt unterziehen.

Das betriebsärztliche Gespräch über die gesundheitlichen Risiken ist eine verantwortungsvolle Beratung der Arbeitnehmer.

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