Einsatz der ADS Arbeitsbühne:
Arbeiten an hochgelegenen Stellen lassen sich z.B. mit Leitern, Arbeitsgerüsten, Arbeitsbühnen und Gabelstaplern sowie mit Hubarbeitsbühnen ausführen. Bewertet man diese Arbeitsmittel unter den Gesichtspunkten Verfügbarkeit, Investition und Sicherheit so ist zweifelsohne die Arbeitsbühne, die von einem Gabelstapler aufgenommen wird, die beste Wahl.
Arbeitsbühnen gab es bisher nur für Gabelstapler und Regalflurförderzeuge. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die nur über kleinere Regallager verfügen, wie man sie z. B. in Verkaufräumen vorfindet. Dort wird im unteren Bereich die Verkaufsware platziert. Der darüber liegende Bereich dient dem schnellen Nachschub von Ware, wenn diese im unteren Bereich vergriffen ist. Derartige Unternehmen sind Baustoffhandel, Lebensmittelmärkte, Kfz-Zubehör, Getränkehandel, Baumärkte usw.
Die Ware wird in der Regel mit Gabelstaplern oder Schubmaststaplern außerhalb der Verkaufszeiten, wenn kein Publikumsverkehr stattfindet, eingelagert. Eine Entnahme während der Verkaufszeiten mit diesen Staplern ist bei Anwesenheit von Kunden aus Sicherheitsgründen nicht möglich.Bei Einsatz von Arbeitsbühnen, egal ob von Gabelstaplern oder von Mitgänger-Flurförderzeugen aufgenommen, stellt sich oft die Frage der Zulässigkeit.
Hierzu folgende Ausführungen zur Arbeitsbühne ADS:
Gemäß Ziffer 4.1.1 Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Heben von Be-schäftigten durch hierfür nicht vorgesehene Arbeitsmittel ausnahmsweise zulässig, sofern geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, welche die Sicherheit gewährleisten und eine angemessene Über-wachung sicherstellen.
Bei den "hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" handelt es sich im vorliegenden Fall um Mitgänger geführte Gabelhubwagen (auch Deichselstapler genannt) als auch um Gabelstapler. Als "geeignete Maßnahme" gilt allgemein die Verwendung geeigneter Arbeitsbühnen.
Die von Fa. Diemer GmbH hergestellte Arbeitsbühne ADS ist vorrangig für die Durchführung von Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an hochgelegenen Stellen konzipiert.
Die Arbeitsbühne ADS darf sowohl von Gabelhubwagen als auch von Gabelstaplern aufgenommen werden.
Da diese Arbeitsbühne ADS über Sicherungsmaßnahmen gegen Quetsch- und Schergefahren durch Teile der Umgebung verfügt, dürfen von der Arbeitsbühne ADS aus auch gelegentlich anfallende Arbeiten an Regalen ausgeführt werden.
Weitere Angaben finden sich in der Arbeitsbühne ADS Betriebsanleitung.
Bezüglich der Standsicherheit für die Kombination Arbeitsbühne ADS / Gabelhubwagen war die Vorgabe seitens der Berufsgenossenschaft, dass hier mindestens die gleiche Sicherheit gegeben sein muss, wie bei Aufnahme durch einen Gabelstapler. Dieser Nachweis wurde bei verschiedenen Flurförderzeug-Herstellern Arbeitsbühne ADS in Verbindung Gabelhochhubwagen bei jeweils größtmöglicher Hubhöhe und außermittig in ungünstig-ster Stellung positioniertem Dummy und Zuladung durch Kippversuche gemäß ISO 5766 und durch zusätzliche horizontale, seitlich gerichtete Zugversuche erbracht.
Diese Messreihen dienten dann als Grundlage für den Nachweis, dass die aus Gabelhochhubwagen und der Arbeitsbühne, Fabrikat DIEMER, Typ ADS, bestehende Gerätekombination über mindestens die Standsicherheit verfügt, die bei gleichen Betriebsbedingun-gen für Hubarbeitsbühnen nach der DIN EN 280 "Fahrbahre Hubarbeitsbühnen" gefordert wird.
Das Ergebnis Gabelhochhubwagen / Arbeitsbühne ADS ist, dass der nach DIN EN 280 für Hubarbeitsbühnen geforderte Standsicherheitsfaktor um das 2,10-fache überschritten wird.
Dies bedeutet, dass die in Rede stehende Kombination (Gabelhochhubwagen / Arbeitsbühne ADS ) über mehr als die doppelte Standsicherheit verfügte, gegenüber einer Hubarbeitsbühne, die nach den Mindestanforderungen der DIN EN 280 gebaut ist.
Da die Gabelhochhubwagen anderer Typen und Fabrikate allesamt entsprechend den Forderungen der ISO 5766 (Standsicherheitsanforderungen an Gabelhochhubwagen) gebaut sind, ist davon aus-zugehen, dass Kombinationen Arbeitsbühne ADS mit diesen Gabelhochhubwagen zu gleichen Ergebnissen führen.
Die Möglichkeit, von Arbeitsbühnen aus auch Arbeiten an Regalen auszuführen, ist nach der BetrSichV grundsätzlich nicht verboten. Allerdings fordert die UVV "Flurförderzeuge" (BGV D27) in § 26 Abs. 2, dass hierbei die Versicherten gegen Quetsch- und Schergefahren zwischen Arbeitsbühne und Regal geschützt sind.
Wie eingangs erwähnt, wurde die in Rede stehende Arbeitsbühne ADS nicht für betriebsmäßige, sondern für gelegentlich anfallende Kommissionierarbeit konzipiert. Da bei Gabelhubwagen keine Schnittstellen für den Eingriff in die Fahrzeugsteuerung zur Verfügung stehen, ist die Verwendung von Zustimmungsschaltungen nicht möglich.
Daher wurden bei der Arbeitsbühne ADS gegen Quetsch- und Schergefahren durch Teile der Umgebung konstruktive Maßnahmen ergriffen. Diese Maßnahmen bei der Arbeitsbühne ADS beziehen sich sowohl auf die Füße wie auch auf die Hände und Finger der mitfahrenden Person.
Damit ist für eine mitfahrende Person in ihrer normalen Fahrposition der gleiche Schutz vor Quetsch-, Scher- und Einzugstellen gegeben, wie er bei Flurförderzeugen in Ziffer 5.7.7.1 der DIN EN 1726-1 in Bezug auf sich gegeneinander bewegenden Teile des Flurförderzeuges im Bereich des Fahrers in seiner normalen Fahrerposition gefordert wird. Die Möglichkeit, dass die mitfahrende Person während der Hub- oder Fahrbewegung ihren Kopf oder gar ihren gesamten Oberkörper in ein Regalfach hineinbeugt, ist als menschliches Fehlverhalten zu werten. Vergleichbare "Restgefahren" gibt es bei Regalbediengeräten oder bei Hubarbeitsbühnen.
Daß es dabei zu einem Unfall kommt, müsste neben der mitfahrenden Person hier gleichzeitig der Fahrer versagen, zu dessen Aufgabe es zählt, während der Hub- oder Fahrbewegung ständig Sichtkontakt zu der mitfahrenden Person zu halten. Um einem solchen Versagen vorzubeugen, wurde im vorliegenden Fall als angemessenste Lösung die Unterrichtung der Benutzer mittels der Betriebsanleitung gewählt.
Die Arbeitsbühne ADS stellt bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine geeignete kostengünstige Maßnahme dar, um die in Ziffer 4.1.1 Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung geforderte Sicherheit zu gewährleisten.
Die Arbeitsbühne ADS ist bei vielen Unternehmen schon erfolgreich im Einsatz.
Ein Paradebeispiel ist der BayWa - Konzern , hier wird die Arbeitsbühne ADS, bereits seit Jahren , in über 40 Märkten von den Mitarbeitern ständig benutzt.