<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit pflichten.html>Die Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (8 Aufgabenfelder):
1.1 Besondere Tätigkeiten
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (5 Aufgabenfelder):
2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder):
3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld): Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Ermittlung des Betreuungsumfangs
Für jedes Aufgabenfeld muss der Unternehmer anhand von Auslösekriterien prüfen, ob es für den eigenen Betrieb „relevant“ ist, d. h. ob in diesem Aufgabenfeld Betreuungsbedarf besteht. Diese Prüfung muss regelmäßig erfolgen, insbesondere nach wesentlichen Änderungen im Betrieb. Weiterhin müssen die zu erledigenden Aufgaben und der dafür erforderliche Personalaufwand festgelegt werden. Bei diesem Prozess muss sich der Unternehmer von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Der Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht. Die Betreuungsleistungen werden mit Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft schriftlich vereinbart.