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DGUV Vorschrift 2 VORGEHENSWEISE Grundbetreuung betriebsspezifische Betreuung

Grundsätzliches zu DGUV Vorschrift 2

Lesedauer: min

Unser Baustein Konzept beinhaltet die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2
mögliche Problemfelder und entsprechende Betreuungsinhalte:

Die Grundbetreuung
Die betriebsspezifische Betreuung
Die Gefährdungsbeurteilung
Die Ergebnisse der Betreuung dokumentieren
den Arbeitsschutz zu verbessern,
die Prävention als vorrangiges Unternehmensziel festzuschreiben,
die Eigenverantwortung des Unternehmers zu fördern,
die Einbeziehung der Beschäftigten zu verbessern,
die Motivation positiv zu beeinflussen,
die Qualität der Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen,
die betriebswirtschaftlichen Kosten zu verringern,
Synergien nutzbar zu machen und
eine verbesserte Transparenz im Unternehmen zu erreichen.

<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit dguv_vorschrift_2.html>BETREUUNG – EMPFOHLENE VORGEHENSWEISE DGUV Vorschrift 2

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